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Stromverbrauch: Auch ohne Vertrag muss gezahlt werden

Gerichtsurteil Strom Verbrauch RechnungDer Bundesgerichtshof (BGH) stellte kürzlich fest, dass Verbraucher, die einen Pacht- oder Mietvertrag unterschrieben haben, auch den im betroffenen Objekt verbrauchten Strom bezahlen müssen und die Zahlungsverpflichtung nicht auf den Eigentümer abwälzen können. Die gilt sogar unabhängig davon, ob der Mieter oder Pächter einen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen hat (BGH VIII ZR 316/13).

Für 32.500 Euro Strom verbraucht

Im konkreten Fall ging es um einen Pächter, der erhebliche Mengen Strom verbrauchte und dafür nichts bezahlen wollte. Der Grundstücksbesitzer, der ihm das Gelände verpachtet hatte, hatte ihn bei Vertragsabschluss dazu verpflichtet, anfallende Stromkosten zu übernehmen. Der Pächter kam der Verpflichtung jedoch nicht nach und schloss keinen Stromversorgungsvertrag ab. Dennoch verbrauchte er in etwa zweieinhalb Jahren Strom für etwa 32.500 Euro. Die Rechnung des zuständigen Stromversorgers ging an den Grundstücksbesitzer, der sich jedoch weigerte, sie zu zahlen.

Stillschweigender Vertragsabschluss

Der BGH urteilte, dass der Grundstücksbesitzer nicht für die Stromkosten des Pächters aufkommen muss. Allerdings sei zwischen dem Energieanbieter und dem Pächter stillschweigend ein Energieversorgungsvertrag zustande gekommen. Denn die sogenannte Realofferte eines Energieanbieters richtet sich laut BGH üblicherweise an die Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Stromanschluss innehat, also an den Mieter oder Pächter. Verbraucht dieser Strom, nimmt er die Realofferte des Stromanbieters an und wird somit zum Vertragspartner. Im vorliegenden Fall hat der Pächter also die Stromrechnungen zu zahlen, obwohl kein schriftlicher Vertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen besteht.

Wer Strom verbraucht, muss zahlen

Das Urteil hat eine weitreichende Wirkung auf die Versorgungsbranche. Vorbei sind die Zeiten, in denen sich Eigentümer und Mieter gegenseitig die Verantwortung für Stromrechnungen zugeschoben haben. Mieter und Pächter werden nun in die Pflicht genommen, wenn sie keinen schriftlichen Vertrag mit einem Energieanbieter abgeschlossen und dennoch Strom verbraucht haben. Für Haus- und Grundstücksbesitzer, die ihren Wohnraum bzw. Grund vermieten oder verpachten, gibt das Urteil Rechtssicherheit. Weigert sich einer ihrer Mieter oder Pachtnehmer, für abgenommenen Strom zu zahlen, müssen die Eigentümer keine Forderungen des Energieanbieters fürchten. Denn wer will schon für Strom zahlen, den man nicht selbst verbraucht hat?