Anschnallpflicht

Die Anschnallpflicht, anders Gurtpflicht genannt, gilt in Deutschland für Fahrer und alle Insassen der Fahrzeuge mit nur wenigen Ausnahmen. Wird die Gurtpflicht, auch die Anschnallpflicht für hinten, verletzt, drohen ein erhebliches Bußgeld und Minderung des Schadenersatzes bei einem Unfall.

Die Anschnallpflicht wurde in Deutschland 1976 eingeführt, bereits seit 1974 sind Autohersteller verpflichtet, die Neufahrzeuge mit Gurten auszustatten. In folgenden Fällen gilt keine Anschnallpflicht:

  • Für Briefträger oder andere Beschäftige im Haus-zu-Haus-Verkehr,
  • Bei Fahrten mit Schritttempo,
  • Für Passagiere im Omnibus, wenn das Fahrzeug auch für die Beförderung im Stehen zugelassen ist,
  • Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen der Gurtpflicht nicht nachgehen können,
  • Für Personen unter 150 cm Körpergröße.

Nach einer Gesetzesnovelle vom 29.10.2014 wurde die allgemeine Anschnallpflicht für Taxi und auch die Gurtpflicht für Mietwagenfahrer eingeführt. Es gibt zwar keine Anschnallpflicht für Hunde, doch da diese als Ladung gelten, sind sie auch sicher zu verstauen und transportieren.

Wird die Gurtpflicht verletzt, drohen Bußgelder, ein Punkt in Flensburg und Probleme bei der Erstattung vom Schadenersatz.