Arbeitsrecht - Rechtsschutz-Lexikon

Unter dem Begriff Arbeitsrecht versteht man jedes Gesetz, jede Bestimmung oder andere Verordnung, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit eines Arbeitnehmers beschäftigt. Bis heute gibt es trotz vielfältiger Bemühungen noch keine einheitliche Definition des Begriffes Arbeitsrecht. Somit sind die Regelungen dazu in verschiedenen Rechtsquellen zu finden.

Beim Arbeitsrecht unterscheidet man das Individualarbeitsrecht, das das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet, und das Kollektivarbeitsrecht, das das Verhältnis zwischen den Gewerkschaften und Interessensvertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschreibt.

Als wichtigster Bestandteil des Arbeitsrechts gilt der Arbeitnehmerschutz, der den Begriff des Arbeitsrechts erstmals in der der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Einzug halten lässt. Denn aufgrund der sozialen Missstände, die mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert einhergingen, wurde es nötig, den Jugendarbeitsschutz gesetzlich zu verankern und damit das Verbot der Kinderarbeit festzulegen. Weitere wichtige Schritte stammen aus der Zeit der Weimarer Republik, wie zu Beispiel ein Rätesystem, das die Grundlage für die Entwicklung der heutigen Betriebsräte bildete.