Arbeitsunfähigkeit - Unfallversicherung

Der Begriff Arbeitsunfähigkeit bezeichnet ein Stadium bzw. ein Zeitraum, in welchem eine sozialversicherungspflichtige Person ihrer Tätigkeit nicht mehr bzw. nicht nachgehen kann. Um welche Tätigkeit es sich dabei konkret handelt, spielt im definitorischen Kontext keine Rolle.

Für die Zeit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlen die privaten Unfallversicherungen je nach vertraglicher Vereinbarung ein Krankengeld. Sofern die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft ist, ist eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich und mit den Leistungen der privanten Unfallversicherung nicht zu vergleichen. Die privaten Unfallversicherungen bieten jedoch die Option auf eine monatliche Unfallrente.