Arbeitsunfall - Unfallversicherung-Leistung

Von einem Arbeitsunfall ist die Rede, wenn eine Person im Zuge der Ausübung ihrer sozialversicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Hierbei inkludiert sind sowohl Unfälle, die am direkten Arbeitsplatz passieren, als auch solche, die auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passieren. Auch ist von einem Arbeitsunfall die Rede, wenn eine Person bei einem Kunden tätig wird und dort einen Unfall erleidet.

Wer im Home Office tätig ist, sich beim Betriebssport oder auf Geschäftsreisen verletzt, kann generell von einem Arbeitsunfall sprechen. Auch bei betrieblichen Gemeinschaftsaktionen und Veranstaltungen unterliegt der Arbeitnehmer dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings muss der Geschädigte im Zweifel nachweisen, dass die Beschäftigung, die zum Ereignis des Unfalls geführt hat, auch tatsächlich betrieblichen Zwecken gedient hat.