Arzneimittel - Private Krankenversicherung

Vom Arzt verordnete Arzneimittel und Medikamente müssen von privat Krankenversicherten zunächst selbst in der Apotheke bezahlt werden. Das Rezept und/oder die Apothekenquittung wird der privaten Krankenversicherung übermittelt, damit diese eine Erstattung der Arzneimittelkosten veranlassen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um rezeptpflichtige oder frei verkäufliche Arzneimittel handelt. Bei der Arzneimittelrückerstattung wird nur das Geld für Arznei beglichen, welche folgenden drei Kriterien entsprechen:

  • Die Medikamente wurden vom Arzt verordnet.
  • Die Medikamente wurden aus der Apotheke bezogen.
  • Die Medikamente sind von der Schulmedizin überwiegend anerkannt.

Punkt 3 kann durch Arzneimittel aus der alternativen Medizin ergänzt werden. Dabei sollten sie sich in der Praxis erfolgreich bewährt haben oder es gibt für die entsprechende Behandlung keine Medikamente in der Schulmedizin. Auch wenn dank der Arzneimittelerstattung die Kosten durch die private Krankenversicherung getragen werden, ist es empfehlenswert preiswerte Generika teuren Medikamenten vorzuziehen. Generika sind wirk- und sicherheitsgleiche Medikamente, die nach Ablauf des Patentschutzes des Originalmedikamentes auf den Markt kommen.