Ausland - Reiseversicherung

Generell versteht man unter Ausland alle Länder, in denen der Versicherte keinen ständigen Wohnsitz hat oder deren Staatsangehörigkeit er nicht besitzt.

Bei einer Auslandsreise sind je nach Land unterschiedliche Verhaltensnormen einzuhalten, um den sozialen Frieden zu wahren. Außerdem gibt es je nach Land unterschiedliche, teilweise skurril anmutende Gesetze. Bei einer Auslandsreise wird generell empfohlen, sich zuvor über die Sitten und Gebräuche des zu bereisenden Staates zu erkundigen.

Vor der Reise ins Ausland sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Sie trägt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland. Innerhalb Europas gilt für die meisten Staaten das Sozialversicherungsabkommen. Damit sind Reisende zumindest in Europa über ihre gesetzliche Krankenkasse versichert. Doch nicht alle Leistungen werden von dieser übernommen. So ist der Rücktransport ins Heimatland keine Kassenleistung. Aus diesem Grund wird eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung selbst bei Reisen innerhalb Europas empfohlen. Der Zeitraum, über den eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden kann, ist variabel.