Balkon - Hausratversicherung-Leistung

Definition: Balkon ist ein Anbau an der Außenwand eines Gebäudes. Es gibt überdachte und offene Balkone. Schäden an beweglichen Sachen auf einem Balkon werden von den Versicherern abhängig von deren Ursache unterschiedlich behandelt.

Für manche Menschen ist ein Balkon die Ablage von selten oder nicht mehr benötigten Gegenständen, für andere – eine liebevoll gepflegte Oase mit einer bequemen Sitzgruppe und blühenden Gewächsen. In jedem Fall befinden sich in der Regel auf dem Balkon einige, teilweise auch hochwertige Teile des Hausrats. Von der Hausratversicherung werden die Schäden, die an diesen Gegenständen entstehen, nur bedingt abgedeckt.

Gegen Brand und Blitzeinschlag sind Balkonmöbel und weitere bewegliche Sachen versichert. Bei Sturm- und Wasserschäden sowie bei einem Einbruch leisten die Versicherer meistens nicht. Die Versicherer argumentieren mit dem erhöhten Risiko für die Balkonmöbel und das weitere bewegliche Gut, auch schließen sie oft eine Option der Zusatzversicherung ebenfalls aus. Die Balkonschäden (Schäden an der Bausubstanz eines Balkons) sind durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.