Beratungshilfe - Rechtsschutzversicherung

In Deutschland können Rechtssuchende eine Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Diese Sozialleistung gilt für solche Personen, die die verursachten Kosten durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. Grundlage für Beratungshilfe ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Es regelt auch, dass die Hilfe nur nach bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. So muss derjenige, der rechtlichen Beistand sucht, nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, um selbst für die Kosten, z.B. für einen Rechtsanwalt, aufkommen zu können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Rechtsuchende keine andere Möglichkeit hat, die Kosten für ein Rechtsverfahren o.Ä. zu tragen.

Die Beratungshilfe gewähren in der Regel Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände, aber auch das Amtsgericht. Wer Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchte, kann diese beim Amtsgericht seines Wohnsitzes beantragen. Dabei ist der Rechtsanwalt verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der Rechtssuchende die Möglichkeit für diese Beihilfe hat.Wird die Beratungshilfe beantragt, muss man Unterlagen vorlegen, die erkennen lassen, dass es ein konkretes rechtliches Problem gibt. Wichtig dabei sind Einkommens- und Ausgabennachweise.