Checkliste Anwaltstermin - Rechtsschutzversicherung

Nach einer erfolgreichen Anwaltssuche möchten Sie nun den nächsten Schritt gehen und alle wichtigen Vorbereitungen auf den Anwaltstermin treffen? Damit Sie hierbei auch nichts vergessen, soll die folgende Checkliste für den Anwaltstermin helfen.

1. Anwaltstermin vereinbaren und Kosten abklären

Am besten ist es, Sie kontaktieren den Anwalt Ihrer Wahl zunächst telefonisch und schildern diesem Ihr Anliegen, damit er Ihnen sagen kann, ob Sie bei ihm richtig sind. Sollte das der Fall sein, vereinbaren Sie gleich einen möglichst zeitnahen Termin und fragen Sie zudem, wie viel das erste Beratungsgespräch kosten soll. Während nämlich manche Kanzleien für den ersten Termin nichts berechnen, nehmen andere Stundenhonorare oder Pauschalen.

2. Vor dem Anwaltstermin sämtliche Fakten sammeln

Nachdem Sie einen Anwaltstermin vereinbart haben, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, was genau Ihr Anliegen ist beziehungsweise wo die Probleme liegen. Lassen Sie sich dafür ruhig Zeit und notieren Sie am besten alles, damit Sie beim Anwaltstermin auch nichts unerwähnt lassen. Überlegen Sie eventuell auch schon in Vorbereitung auf den Anwaltstermin, ob es beispielsweise Personen gibt, die entsprechende Geschehnisse bezeugen könnten. Sollte dem so sein, dann ist es ratsam, gleich eine Liste mit Namen sowie Adressen für den Anwalt zu erstellen.

3. Zum Anwaltstermin alle wichtigen Unterlagen parat haben

Damit der Anwalt richtig arbeiten kann, braucht er natürlich entsprechende Unterlagen und Dokumente, welche die Angelegenheit betreffen. Diese sollten daher vor dem Termin möglichst vollständig zusammengetragen werden. Hierbei gilt zudem: Nehmen Sie lieber zu viele als zu wenige Unterlagen zum Beratungsgespräch mit. So kann sich Ihr Anwalt ein besseres Bild über den Sachverhalt machen und hat die relevanten Dokumente gleich parat.

4. Die Rechtsschutzversicherung konsultieren

Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein, können Sie sich die Anwaltskosten von dieser erstatten lassen. Jedoch zahlt der Versicherer nicht immer im vollen Umfang, weshalb der Anwalt für Sie zuvor eine Deckungszusage einholt. Dazu sollten Sie sowohl Ihren Versicherungsschein als auch die Allgemeinen Bedingungen Ihres Versicherers mitbringen, die Sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages erhalten haben.

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