Fahrer - Kfz-Versicherung

Als Fahrer oder Fahrzeugführer wird eine Person bezeichnet, die das Fahrzeug unmittelbar lenkt oder steuert. Bei Fahrschülern gelten besondere Regelungen.

Eine Person, die im Straßenverkehr das Fahrzeug (Pkw oder Lkw) lenkt, gilt als Fahrzeugführer dieses Fahrzeugs. Ein Fahrzeugführer wird umgangssprachlich als Fahrer bezeichnet. Um das Fahrzeug steuern zu dürfen, muss die Person dafür geeignet sein, für die Teilnahme am Straßenverkehr ist insofern eine Fahrerlaubnis notwendig. Die Fahrerlaubnis wird nach der entsprechenden Ausbildung und erfolgreich bestandenen Prüfungen ausgestellt. Von dem Fahrzeugführer wird erwartet, dass er das Kfz verantwortlich und unter der Berücksichtigung von geltender Straßenverkehrsordnung (StVO) steuert. Der Fahrer ist vom Fahrzeughalter zu unterscheiden. Weitere Personen, die mit dem Fahrzeug befördert werden, gelten als Fahrzeuggäste.

Bei einem Fahrschüler, der noch nicht im Besitz eines Führerscheins ist und trotzdem das Fahrzeug lenken darf, gilt eine Ausnahmeregelung. Hier gilt der Fahrlehrer, dessen Anwesenheit im Fahrzeug während der Ausbildungszeit verpflichtend ist, als der verantwortliche Fahrzeugführer, denn der Fahrlehrer trägt die Verantwortung dafür, dass der Fahrschüler das Fahrzeug entsprechend der StVO steuert. Versicherungstechnisch ist es wichtig, dass nur der berechtigte Fahrer das Fahrzeug steuern darf. Berechtigte Fahrer werden beim Vertragsschluss eingetragen. Befand sich bei einem Unfall nicht der berechtigte Fahrer am Steuer, kann passieren, dass der Versicherer seine Leistung verweigert.