Familienrecht - Rechtsschutz-Lexikon

Das Familienrecht gilt als ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt alle Rechtsverhältnisse, die in einer Familie auftreten können, also Rechtsangelegenheiten in einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft, in der Familie oder Verwandtschaft. Damit verbunden sind auch Regelungen außerhalb der Verwandtschaft, wie z.B. die der Vormundschaft oder rechtlichen Betreuung. Im Familienrecht sind demnach Regeln enthalten, wie eine Ehe- oder Lebenspartnerschaft eingegangen werden muss, aber auch darüber, wie sie wieder aufzulösen ist.

Konkret regelt es die Rechtswirkungen einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft, also die Rechte und Pflichten, das damit verbundene Güterrecht und die Scheidung bzw. Trennung. Aus dieser ergeben sich in der Regel rechtliche Folgen, die den Unterhalt betreffen oder den Versorgungsausgleich, z.B. bei der Rentenzahlung.

Sind Kinder im Spiel, dann regelt das Kindschaftsrecht, z.B. die Unterhaltspflicht, aber auch die Rechte und Pflichten zwischen den Eltern und ihren Kindern, wie etwa das Sorgerecht. Wird ein Kind adoptiert, tritt das Familienrecht ebenfalls in Kraft.