Feuer - Hausratversicherung-Leistung

Definition: Als Feuer wird Licht bezeichnet, das bei einem Brennvorgang entsteht. Feuer, das seinen bestimmungsmäßigen Herd verlässt, gilt als Brand. Die Feuerschäden werden in den meisten Fällen von der Versicherung abgedeckt.

Nicht nur eine offene Flamme, sondern auch Glimmen und Glühen werden als Feuer bezeichnet. Wenn sich das Feuer außerhalb von seinem bestimmungsmäßigen Herd unkontrolliert ausbreitet oder ohne einen solchen Herd entsteht, wird von einem Brand gesprochen. Der Feuerschaden, d.h. ein durch das Feuer verursachter Schaden, kann sehr hoch ausfallen. Die Feuerversicherung für den Hausrat ist ein Teil der Hausratversicherung, so dass die Feuerschäden am Hausrat durch diese Versicherung abgedeckt sind. Die Gebäudeschäden infolge von Einwirkung des Feuers werden von der Gebäudeversicherung abgedeckt.

Eine Hausratversicherung kann ihre Leistung mindern oder sogar verweigern, wenn die grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Fall grober Fahrlässigkeit wäre z.B. eine Kerze über einen längeren Zeitraum hinweg unbeaufsichtigt brennen lassen oder wenn es wegen einem unsachgemäßen Umgang mit der Stromleitung zum Kurzschluss und folglich zu einem Brand kommt.