Freiheitsstrafe - Rechtsschutzversicherung

Unter dem Begriff Freiheitsstrafe versteht man eine durch das Gesetz angedrohte Rechtsfolge, die aufgrund einer nicht dem Gesetz konformen Handlung erfolgt. Die Strafverfahren, die zu einer Freiheitstrafe führen, sind in der Regel sehr teuer und aufwendig, da die Beweisaufnahme und die Zeugen sowie Gutachter unerlässlich sind, um die Unschuld zu beweisen. Freiheitsstrafen werden auch z.B. beim Fahrer- oder Verkehrsrechtsschutz verhängt und können so fast jeden betreffen.

Bei der Freiheitsstrafe gibt es verschiedene Arten: Die zeitige Freiheitsstrafe, z.B. dauert nicht weniger als einen Monat und nicht länger als 15 Jahre. Dagegensteht die lebenslange Freiheitstrafe. Sie wird nur dann ausgesprochen, wenn das Gesetz diese in besonders schweren Fällen vorsieht, wie z.B. bei einem Mord oder Erpressung. Dabei bedeutet die lebenslange Freiheitsstrafe nicht, dass man bis zum Lebensende im Gefängnis sitzt. So können lebenslang Verurteilte nach 15 Jahren erstmals beantragen, mit der Auflage der Bewährung freigelassen zu werden. Das aber nur, wenn keine besonders schwere Schuld vorliegt bzw. wenn eine günstige Sozialprognose besteht.