Frost - Hausratversicherung-Leistung

Definition: Frost sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt. Die meisten Frostschäden werden von der Hausratversicherung reguliert.

Kälte und Frost können gravierende Folgen haben: Rohrbruch und die damit verbundenen Schäden am Hausrat und Gebäude sind dabei die häufigste Folge. Frostschaden Versicherung gehört zur Leitungswasserversicherung, die einen Teil der Hausratversicherung bildet. Versichert sind aber nur die Röhre, die innerhalb des Hauses verlaufen. In der Praxis bedeutet es, dass ein Wasserhahn oder eine Pumpe auf dem Grundstück nicht mitversichert sind. Eine Ausnahme stellen die Solaranlagen dar: Die Zuleitungsröhre sind in der Versicherung mit inklusive.

Bei Frostschäden kann der Versicherungsnehmer nicht nur die Kosten für die eingefrorenen oder geplatzten Leitungsröhre, sondern auch für die nicht mehr funktionsfähigen Boiler, Heizkörper, Badezimmer-Einrichtung oder Klimaanlagen geltend machen. Kann der Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen, wenn z.B. der Hausbesitzer im Winter für mehrere Tage verreist und die Heizung für diese Zeit komplett abstellt, kommt es unter Umständen zur Leistungsminderung.