FAQ zur Gebäudeversicherung

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In unserem folgenden FAQ zur Gebäudeversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur Versicherung Ihrer Gebäude und Wohngebäude. Erfahren Sie mehr zu versicherbaren Leistungen und zum Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung.

Brauche ich neben Hausratversicherung noch eine Wohngebäudeversicherung?

In jedem Fall sollten Hauseigentümer nicht nur eine Wohngebäudeversicherung haben, sondern auch eine Hausratversicherung. Der Grund ist schnell erklärt: Eine Hausratversicherung versichert lediglich die beweglichen Sachen im Haus, also die Einrichtung. Eine Gebäudeversicherung dagegen bezieht sich auf das Gebäude an sich. Kommt es beispielsweise zu einem Sturm und das komplette Dach wird abgedeckt, ist das durch eine normale Hausratversicherung nicht versichert. Erst eine Gebäudeversicherung bezahlt den Schaden und Sie können Ihr Dach wieder decken lassen, ohne auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen. Auch die Heizungsanlage, Fliesen oder andere Bodenbeläge fallen in den Schutz einer Wohngebäudeversicherung und sind vor eventuellen Schäden ausreichend geschützt.

Welche Vorteile und welchen Nutzen hat eine Wohngebäudeversicherung?

Natürlich ist es auf der einen Seite ärgerlich, wenn ein Schaden am eigenen Haus oder Gebäude entsteht, aber das kann auch richtig teuer werden. Daher ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in jedem Fall vorteilhaft für alle Hauseigentümer. Nicht nur das eigentliche Wohnhaus ist im Versicherungsschutz enthalten, sondern auch angrenzende Gebäude auf dem Grundstück. Sogar Hundehütten oder Gartenhäuser können darunter fallen und bei einem Schadenfall zahlt die Gebäudeversicherung auch für diese Gebäude. Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm oder anderen Naturphänomenen werden durch die Versicherungspolice abgedeckt. So können Sie eventuell hohen finanziellen Ausgaben bereits im Vorfeld vorbeugen. Auch Aufräum- oder Abrissarbeiten werden von einer Gebäudeversicherung bezahlt.

Welche Schäden werden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Es kommt auf die Art der gewählten Gebäudeversicherung an, welche Schäden am Haus oder den anderen Gebäuden im Einzelnen von der Police abgedeckt werden. Die Versicherungsgesellschaften bieten Pakete an, die noch durch zusätzliche Leistungen beliebig ergänzt werden können. Leitungswasserschäden, Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Blitz sind in den meisten Policen einer Wohngebäudeversicherung bereits integriert und müssen nicht zusätzlich aktiviert werden.

Manche Versicherer bieten auch eine Gebäudeversicherung an, die zusätzlich noch Überspannungsschäden bezahlen, ohne dass als Zusatzleistung zu werten. Auch Elementarschäden, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben entstehen können, werden von den meisten Versicherungen als Zusatzpolice angeboten und eine spezielle Glasversicherung kann noch zusätzlich gewählt werden.

Wofür sollte der Hausbesitzer im Schadenfall aufkommen?

Auch eine Gebäudeversicherung hat einige Schäden, die in keinem Fall übernommen werden. Dazu können zum Beispiel Schäden gezählt werden, die nicht aus reiner Willkür sondern aus grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Fenster im Bad bei sehr kalten Temperaturen von Ihnen aufgelassen wurde und dadurch die Leitungen eingefroren sind. Wenn Sie keinen speziellen Zusatzschutz in Ihrer Wohngebäudeversicherung integriert haben, wird die betreffende Versicherungsgesellschaft nicht aufkommen. Nur die Schäden, die explizit in der Police genannt werden, sind auch vom Versicherungsschutz betroffen. Bei allen anderen auftretenden Schäden wird die Gebäudeversicherung in keinem Fall finanzielle Unterstützung leisten. Dann müssen Sie selber für die Schäden aufkommen.

Welche Versicherungssumme ist bei einer Gebäudeversicherung sinnvoll?

Die gewählte Versicherungssumme hängt eng mit dem geschätzten Wert des betreffenden Gebäudes zusammen. Es muss also zuerst der Wert des Gebäudes bestimmt werden, bevor eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Anders geht es nicht, denn ansonsten wird eine zu geringe Versicherungssumme gewählt. Bei einem Schadenfall zahlt die Wohngebäudeversicherung nur bis zur maximal vereinbarten Deckungssumme. Alle Kosten, die darüber hinaus noch anfallen, müssen vom Hausbesitzer selber bezahlt werden. Um den Wert des Gebäudes zu bestimmen, kann entweder ein Gutachter zu Rate gezogen oder ein spezieller Wertermittlungsbogen benutzt werden, den die Versicherungen auf Anfrage zuschicken. Sie können aber auch den Wert eines Neubaus bestimmen, in dem Sie alle Baukosten zusammenzählen. Heraus kommt dann die entsprechende Deckungssumme, die für die Gebäudeversicherung gewählt werden sollte.

Wie berechnet sich bei einer Gebäudeversicherung die Versicherungsprämie bzw. -summe?

Die Höhe der Versicherungsprämie oder -summe hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählt der Wert der Immobilie, aber auch die Region, in der es errichtet worden ist. Es gibt bestimmte Regionen in Deutschland, in denen sehr hohe Versicherungsprämien für eine Gebäudeversicherung verlangt werden. Diese Regionen werden als Risikozonen eingestuft, weil dort die Gefahr von Naturkatastrophen, wie Erdbeben oder Stürmen, höher ist als in anderen Gebieten Deutschlands. Grundsätzlich werden für Massivhäuser niedrigere Prämien verlangt als für Häuser aus Holz.

Teuer in der Wohngebäudeversicherung sind auch Leichtbauhäusern mit einem reetgedeckten Dach. Sollte sich das Risiko erhöhen, beispielsweise bei einer längeren Abwesenheit oder dergleichen, so muss das der Versicherung gemeldet werden. Dadurch werden zwar die Prämien unter Umständen etwas höher, aber ein ausreichender Versicherungsschutz ist gewährleistet.

Welche Kündigungsfristen müssen bei einer Gebäudeversicherung eingehalten werden?

In der Regel gelten für eine Wohngebäudeversicherung die gleichen Kündigungsfristen wie beispielsweise bei der Hausratversicherung. Drei Monate vor Vertragsende können Sie Ihre Gebäudeversicherung kündigen und zu einem anderen, günstigeren Anbieter wechseln. Nehmen Sie von diesem Recht nicht Gebrauch, so verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. Es gibt aber auch Sonderkündigungsfristen, etwa wenn gerade ein Schaden seitens der Versicherung geregelt worden ist. In dem Fall haben Sie einen Monat Zeit, um Ihre bestehende Police zu kündigen. Tun Sie das nicht, läuft der Vertrag weiter wie bisher. Bei einer Prämienerhöhung, die nicht mit einer gleichzeitigen Leistungserweiterung verbunden ist, können Sie ebenfalls vorzeitig von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Welche Vorteile bringt ein Versicherungsvergleich?

In einem Versicherungsvergleich im Bereich Gebäudeversicherung zeigen sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften, die teilweise gravierend sein können. Gerade was die jährlichen Prämien angeht, kommen manche Versicherer bei der Wohngebäudeversicherung den Versicherungsnehmern entgegen und gewähren spezielle Rabatte für Neukunden. Es lohnt sich auch bei einer noch laufenden Gebäudeversicherung öfters den Versicherungsmarkt im Auge zu haben, um beispielsweise beim Sonderkündigungsrecht schnell reagieren zu können und zu einem anderen, günstigen Anbieter zu wechseln. Auch eventuelle Service-Gebühren werden in einem Versicherungsvergleich aufgelistet und Sie sehen gleich, was nach Abschluss der Gebäudeversicherung noch an Kosten auf Sie zukommen könnte. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite!