Glasschäden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Unter Glasschäden können verschiedene Ereignisse verstanden werden. Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Glasschaden aber immer ein Schaden der Autoscheiben assoziiert. Dabei ist die Schadenursache unerheblich. In vielen Fällen entstehen Schäden, gerade im Bereich der Windschutzscheibe, durch Steinschlag. Mit diesem Begriff ist dabei das Beschädigen der Scheibe durch von anderen Fahrzeugen aufgewirbelte Steine gemeint. In anderen Fällen entstehen Glasschäden durch Einbrüche in das Auto, etwa um Wertsachen aus diesem zu entwenden oder das Autoradio zu stehlen. Hierfür wird sehr oft die Scheibe auf der Fahrerseite eingeschlagen, um an den Inhalt des Wagens zu kommen. Natürlich gibt es auch andere, wenn auch seltenere Phänomene, die Schäden an den Fahrzeugscheiben verursachen können. Hierzu zählen auf jeden Fall Steinschlag durch Geröll in den Bergen oder auch Hagel. Darüber hinaus existieren weitere mögliche Ursachen, die aber in der Regel eher selten sind.

Versicherungsschutz bei Glasschäden

Schon mit einer normalen Teilkaskoversicherung sind alle Schäden an den Scheiben eines Fahrzeuges abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, was der Grund für die Schäden ist. Es existieren sogar Versicherungsgesellschaften, die für die Reinigung des Innenraums eines Fahrzeugs nach einem Glasbruch aufkommen. Bei kleinen Rissen, beispielsweise durch einen Steinschlag verursacht, verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird, etwa durch Klebeverfahren. Im Bereich der Windschutzscheibe darf dies jedoch nicht angewendet werden, wenn der Steinschlag im Bereich des Sichtfeldes ist. In diesem Fall muss die Scheibe ausgewechselt werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass viele Werkstätten das Sichtfeld nicht genau ermitteln und stattdessen generell die Scheibe austauschen.