Gutachter - Rechtsschutzversicherung

Im privaten Bereich können die verschiedensten rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen, die durch unterschiedliche Ursachen hervorgerufen werden. Ist eine Situation nicht eindeutig und bedarf einer Beurteilung durch einen Gutachter, entstehen für den Auftraggeber entsprechende Gutachterkosten. Diese Kosten können schnell einen Wert erreichen, die eine private finanzielle Leistungsfähigkeit schnell übersteigt. Verfügt der Auftraggeber über eine Rechtschutzversicherung, lassen sich die Gutachterkosten durch den Leistungsanspruch, der aus der Rechtschutzversicherung hervorgeht, abdecken. Ebenso können bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Gutachten erforderlich werden. Da diese Gutachterkosten in der Regel den streitenden Parteien auferlegt werden, bestehen gute Chancen, die zu erwartenden Kosten über die Rechtschutzversicherung regulieren zu lassen.

Wichtig ist für den Versicherten, dass im Vorfeld geprüft wird, welche Leistungen durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen sich aus der Police entnehmen, die der Versicherte nach Abschluss der Rechtschutzversicherung ausgehändigt bekommt. Streitigkeiten, die den Bereich der Kfz-Haftpflicht berühren, finden bei der privaten Rechtschutzversicherung keine Anwendung. Sollte es durch einen Kauf oder eines Reparaturauftrages zu rechtlichen Dissonanzen kommen, können zur Klärung der tatsächlichen Ursache entsprechende Gutachter beauftragt werden. In diesem Fall können die entstehenden Kosten durch die Rechtschutzversicherung übernommen werden, wenn der Gutachter direkt vom Versicherten beauftragt wurde. In allen Fällen ist die Unterstützung eines Fachanwalts für den jeweiligen Rechtsbereich anzuraten.