Haftung - Haftpflichtversicherung

Haftung ist die Verantwortung für Schäden, die man, oder eine zu beaufsichtigende Person, jemand anderen zufügt. Diese Schäden können Menschen, Dinge oder auch Vermögen betreffen. Der Geschädigte hat einen Schadenersatzanspruch gegenüber der haftenden Person.

Das deutsche Gesetz legt fest, dass einer Person, der geschadet wurde, ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Der Schadenersatz muss von der Person geleistet werden, welche den Schaden verursacht hat. Für die Haftung spielt die Höhe des Schadens keine Rolle. Dieses Haften für den Schaden ist der Grund, weshalb eine Haftschutzversicherung notwendig ist, da gerade bei Personenschäden mit anschließender Berufsunfähigkeit Summen von mehreren 100.000 Euro zusammenkommen können.

Haftung – Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Haften muss man immer dann, wenn man fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat. Die Haftpflichtversicherung Vergleich trägt allerdings nur die Schäden, welche durch fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Bei Vorsatz entfällt in der Regel der Schutz.