Hausratversicherung - Fragen und Antworten

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Im folgenden FAQ zur Hausratversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Versicherung Ihres Hausrates. Erfahren Sie, wann die Versicherung zahlt und für welche Schäden die Hausratversicherung im allgemeinen aufkommt.

Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen gelten, damit die Hausratversicherung greift?

Nicht nur der Versicherer hat im Rahmen der Hausratversicherung eine Bringschuld, sondern auch Sie als Versicherter selber. Bei manchen Schadenfällen, wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, kann die Versicherungsgesellschaft die Zahlung kürzen oder sogar komplett verweigern. Haben Sie beispielsweise besonders wertvolle Gegenstände im Haushalt, sollten diese auch entsprechend gesichert sein. In jedem Fall müssen diese Gegenstände bereits bei Abschluss der Police angegeben werden, um sicher zu gehen, dass sie auch in Versicherung mit aufgenommen werden. Eine weitere Pflicht des Versicherten ist der Schutz der Heizung oder der Wasserleitungen, so dass es nicht zu einem Frostschaden in diesem Bereich kommen kann.

Wann greift eine Hausratversicherung nicht?

Von Ihrer Hausratversicherung werden nicht alle Schadenfälle uneingeschränkt übernommen. Es gibt bestimmte Schadenfälle, die bei den meisten Versicherungsgesellschaften aus dem Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählen beispielsweise Schäden, die in der Wohnung oder im Haus durch offene Fenster oder Türen entstanden sind oder auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge können von der Versicherung ausgeschlossen sein. Manche Versicherungsgesellschaften schließen auch den Tatbestand des einfachen Diebstahls aus oder Sengschäden, die durch Unachtsamkeit entstanden sind. Sollten in Ihrem Haushalt Gegenstände mit sehr hohem Wert vorhanden sein, wie beispielsweise Kunstwerke, Schmuck oder teure Musikinstrumente, kann es sein, dass diese Sachen nicht in der normalen Hausratversicherung eingeschlossen sind. In diesem Fall ist eine zusätzliche Police sinnvoll.

Wie hoch fallen die Leistungen im Schadenfall aus?

Ihre Hausratversicherung übernimmt im Schadenfall die anfallenden Kosten, allerdings nur bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme. Alles, was darüber hinaus gehen sollte, wird nicht mehr vor der Hausratversicherung bezahlt. Die Versicherungssumme ist also entscheidend und sollte mit Bedacht gewählt werden. Als Faustregel gilt: Für jeden Quadratmeter Wohnfläche rund 600 bis 700 Euro einsetzen. Dann müsste der gesamte Hausrat umfassen versichert sein. Die Leistungserstattung richtet sich dann im Schadenfall nach den Gegenständen. Ist beispielsweise ein neues Gerät zu Schaden gekommen, so wird Ihnen der Neuwert erstattet. Können Geräte noch repariert werden, so zahlt die Hausratversicherung nur die anfallenden Kosten für die Reparatur.

Kommt die Hausratversicherung nur für Schäden in den eigenen vier Wänden auf?

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung ist auf die eigene Wohnung oder das Haus beschränkt. Bei einigen Versicherungspolicen ist Ihr Hausrat allerdings auch versichert, wenn Sie ihn für eine kurze Reise mitnehmen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass dieser Schutz nicht für unbegrenzte Zeit wirksam ist, sondern auf eine gewisse Zeitspanne begrenzt ist. Zusätzlich bezahlt die Versicherungsgesellschaft nicht die volle Höhe der Versicherungssumme, wenn es im Ausland zu einem Schaden an Ihrem Hausrat kommen sollte. Der Richtwert liegt in diesem Fall bei etwa zehn Prozent der Versicherungssumme. Der Hausrat von volljährigen Kindern ist dagegen noch in der Hausratversicherung der Eltern mitversichert, solange noch kein eigener Hausstand besteht.

Gilt die Hausratversicherung auch bei Auslandsreisen?

Die eigene Hausratversicherung gilt auch im Ausland, beispielsweise wenn für eine Urlaubsreise eigener Hausrat mitgenommen worden ist. Wird dann in die Ferienwohnung oder ähnliches eingebrochen und der eigene Hausrat entwendet oder beschädigt, so kommt die eigene Hausratversicherung dafür auf. Wichtig ist nur, dass es sich wirklich um Hausrat handelt, der nicht vor Ort gekauft worden ist, sondern aus dem eigenen Haus stammt. Einige Versicherungsgesellschaften knüpfen aber an den Schutz im Ausland noch die Bedingung, dass nur ein gewisser Teil der Versicherungssumme bei einer Auslandsreise in Anspruch genommen werden kann, beispielsweise rund zehn Prozent oder ein ähnlicher Wert. Trotz allem sind Sie und Ihr Hausrat umfassend auf Reisen versichert.

Wann liegt eine fahrlässige Schädigung des eigenen Hausrates vor?

Von einer fahrlässigen Schädigung im Rahmen der Hausratversicherung spricht man dann, wenn die Ursachen des Schadens auf eigenes Verschulden zurück zu führen sind, das hätte verhindern werden können. Entsteht beispielsweise ein Schaden in der Wohnung oder im Haus, weil Sie ein Fenster oder eine Tür aufgelassen haben und dadurch Nässe oder ähnliches eindringen konnte, zahlt die Hausratversicherung in keinem Fall. Ein Sonderfall kann bei einem Brandschaden auftauchen, den sie durch Unachtsamkeit verursacht haben. Unter Umständen kann Ihnen dieses Verhalten auch als fahrlässige Schädigung gewertet werden und es kommt zur Zahlungsverweigerung seitens der Versicherung. Den Schaden müssen Sie dann ganz alleine aus eigener Tasche zahlen.

Muss der gesamte Hausrat bei ein und demselben Anbieter versichert sein?

Im Rahmen der Hausratversicherung haben Sie die Wahl und es ist durchaus möglich, den Hausrat bei mehreren Versicherungsgesellschaften zu versichern. Gerade nach einem Umzug oder dem Einzug in ein Haus kann eine Aufstockung der Hausratversicherung Sinn machen. Dann besteht die Möglichkeit, die Differenz beim Hausrat bei einer anderen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Dieses Prozedere ist möglich, kann aber bei einem Schadenfall zu unerwarteten Unannehmlichkeiten führen. Tritt ein Schaden auf, müssen Sie beide Versicherungsgesellschaften davon unterrichten und auch die entsprechenden Nachweise doppelt erbringen. Das kann zeitaufwändig sein und unnötig viel Mühe kosten. Besser ist dagegen eine Hausratversicherung bei nur einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

Wie viel Bargeld ist zulässig und wird dieses zurückerstattet?

Je nach Art der Police und der Versicherungsgesellschaft wird Bargeld, dass Sie Zuhause aufbewahren, nur bis zu einer gewissen Höhe erstattet. Der durchschnittliche Richtwert liegt in diesem Zusammenhang bei rund 1.500 Euro. Werden größere Mengen an Bargeld in der Wohnung oder im Haus aufbewahrt, so ist grundsätzlich die Anschaffung eines Tresors empfehlenswert. Die meisten Versicherungsgesellschaften nehmen einen Tresor in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung auf und ersetzen bei einem Raub oder ähnlichem den entsprechenden Inhalt. Kleinere Geldbeträge müssen nicht weggeschlossen werden, sondern können auch offen auf dem Küchentisch liegen. Auch dann zahlt die Hausratversicherung bei einem eventuellen Verlust oder einen Diebstahl. Nur Trickdiebstahl ist von dieser Art der Schadenabwicklung ausgenommen.

Sind auch Antiquitäten in einer Hausratversicherung abgesichert?

Grundsätzlich sind Möbelstücke, die über 100 Jahre alt sind und damit zur Gruppe der Antiquitäten gezählt werden können, im Versicherungsschutz der Hausratversicherung integriert. Bei einem Schadenfall zahlt die Versicherung dann auch. Wertsachen oder andere Gegenstände, die keine Möbel sind, werden nicht zu den Antiquitäten gezählt. Gerade bei altem Schmuck oder ähnlichen Dingen müssen Sie darauf achten, diese auch bei der Hausratversicherung anzugeben. Einige Versicherungsgesellschaften zahlen nur eine begrenzte Summe, wenn wertvoller Schmuck abhanden kommen sollte. Sollen dagegen alte, wertvolle Wertgegenstände in die Police mit aufgenommen werden, so muss in den meisten Fällen nur ein leicht erhöhter Beitrag gezahlt werden und schon sind alle Bereiche abgedeckt.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Wichtig ist, dass nicht allzu lange gewartet wird, bis die Versicherungsgesellschaft über den Schaden informiert wird. Außerdem sind Sie als Versicherungsnehmer in der Pflicht, alles zu tun, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bei einem Einbruch oder einem Diebstahl reicht es nicht aus, den Schaden nur der Versicherung zu melden. Sie müssen Anzeige bei der Polizei erstatten und die schriftliche Anzeige auch bei der Hausratversicherung einreichen, ansonsten wird der Schaden nicht übernommen. Sie müssen eine Liste der Sachen machen, die zu Schaden oder abhanden gekommen sind. Beschädigte Sachen dürfen nicht weggeworfen werden, sondern müssen für den Fall einer Besichtigung seitens der Versicherung über einen gewissen Zeitraum aufgehoben werden.