Helmpflicht - Unfallversicherung

Während der Betrieb motorisierter Zweiräder, mit Ausnahme von Elektro-Fahrrädern, standardisiert der Helmpflicht bedarf, müssen Radfahrer keinen Helm tragen.

Der Begriff Helmpflicht wird immer wieder mit Fahrradfahrern und deren Ansprüchen bei Unfällen relevant. So hat es bereits richterliche Entscheidungen zu diesem Thema gegeben, die besagen, dass Radfahrer auch ohne Helm und bei einem unverschuldeten Unfall den vollen Anspruch auf Schadenersatz vonseiten der Unfallversicherungen erhalten müssen. Das Thema wurde insbesondere von den privaten und gesetzlichen Versicherern angestoßen, die darauf verweisen, dass für Motorradfahrer, Reiter und auch Skisportler die Helmpflicht gilt – nicht aber für Fahrradfahrer. Es wurden Statistiken und Untersuchungen angeführt, die besagen, dass Fahrradfahrer ein niedrigeres Gesundheitsrisiko im Straßenverkehr eingehen würden, wenn die Helmpflicht auch für diesen Personenkreis gelten würde. Nach wie vor können Radfahrer aber selbst entscheiden, ob sie einen Helm tragen, ohne den Verlust von Versicherungsleistungen im Ernstfall befürchten zu müssen.