Herzinfarkt - Unfallversicherung-Leistung

Ein Herzinfarkt, auch als Myokardinfarkt, Herzanfall oder Herzattacke bezeichnet, ist ein lebensbedrohliches Ereignis als Folge einer Erkrankung am Herzen. Nach einem Herzinfarkt sollte die Behandlung so schnell wie möglich erfolgen. Ursache ist eine länger anhaltende Durchblutungsstörung in Teilbereichen des Herzmuskels, die häufig durch ein Blutgerinnsel an einer Engstelle des Herzkranzgefäßes zustande kommt. Patienten klagen über einen starken und plötzlich erscheinenden Schmerz im Brustbereich, der in umliegende Körperteile wie Schultern oder den Oberbauch ausstrahlt. Begleiterscheinungen wie Schweißausbrüche oder Übelkeit sind üblich. Spätfolgen von einem Herzinfarkt bei Frauen oder Männern sind im Regelfall vom Versicherungsschutz einer Unfallpolice ausgeschlossen.

Eine andere Serviceleistung gilt für Unfälle, die durch einen Herzinfarkt ausgelöst wurden. Der Herzanfall selbst oder Kosten für eine entstehende Herzinfarkt Behandlung bleiben von einer Unfallversicherung unberücksichtigt. Dafür sind Folgeschäden, die beispielsweise durch einen Sturz oder Autounfall erfolgen, im Versicherungspaket enthalten. Versicherungsnehmer sollten vor Vertragsabschluss überprüfen, ob eine Klausel zur Kostenübernahme von Unfallschäden nach einem Herzinfarkt in der Vereinbarung enthalten ist.