Höhere Gewalt - Gebäudeversicherung

Höhere Gewalt liegt im Sinne der Versicherung dann vor, wenn ein Ereignis eintritt, welches selbst durch größte Vorsicht und Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. In vielen Fällen bedeutet das Wirken von höherer Gewalt, dass die Versicherung den Schaden nicht übernehmen muss.

Typische höhere Gewalten

Typische Vertreter von höherer Gewalt sind:

  • Aufstände
  • Kriege
  • Streiks
  • Erdbeben
  • Unwetter
  • Vulkanausbrüche

Absicherung gegen die Naturgewalt

Auch wenn im Normalfall die Versicherung bei höheren Gewalten nicht zahlen muss, so offerieren gerade im Bereich der Absicherung von Gebäuden viele Versicherungsgesellschaften doch Versicherungen, welche vor Naturgewalten schützen. Diese sogenannten Elementarschadenversicherungen decken typische Schadenfälle ab. Hierzu gehören Hochwasser genauso wie Erdrutsche oder Stürme.

Selbst in eigentlich sicheren Regionen, die weit weg von Flüssen und Bächen liegen, sollten Elementarschadenversicherungen abgeschlossen werden. Da in Deutschland beispielsweise immer häufiger Starkregen auftritt, der ebenfalls zu Hochwasser führt, wenn die Kanalisation überschwemmt.