Homöopathie - Private Krankenversicherung

Die Homöophatie beschreibt eine alternative Behandlungsmethode in der Medizin, welche auf dem Ähnlichkeitsprinzip basiert. Das bedeutet, ein Patient wird mit Mitteln behandelt, die bei dem gesunden Menschen ähnliche Symptome hervorrufen. Wenn beispielsweise ein Mittel oder eine Pflanze bei einem gesunden Menschen grippeähnliche Symptome auslöst, dann wird dieses Homöophatie Mittel dem Erkrankten gegeben, um seine Grippeerkrankung zu bekämpfen. Homöophatie wird heute als medizinisch wertvolle und anerkannte Ergänzung zur Schulmedizin gesehen und wird immer beliebter. So bieten mehr und mehr Krankenkassen homöopathische Leistungen an, die der Versicherte in Anspruch nehmen kann.

Zunächst werden homöopathische Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Allerdings integrieren immer mehr Krankenkassen die Versorgung mit klassischer Homöophatie. Dazu haben diese Krankenkassen einen Vertrag mit dem deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschlossen (Homöopathie Liste), die eine Kostenübernahme solcher Behandlungen möglich machen.

Private Krankenversicherungen rechnen sämtliche homöopathische Kosten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Für Privatpatienten werden die Kosten dieser Behandlungen in den meisten Fällen übernommen. Der Privatversicherte sollte sich vor der Behandlung allerdings informieren, ob die Leistung in seinem Versicherungsvertrag enthalten ist.