Kaution - Rechtsschutzversicherung

Kautionen sind gemein hin als Sicherungszahlungen anzusehen. Hierbei werden Kautionen in verschiedenen Situationen erhoben. Bei einem Verleih von Fahrzeugen oder Werkzeugen werden von dem Verleiher Kautionen in jeweils beliebiger Höhe erhoben und bei Rückgabe der Leihe wieder zurückgezahlt. Eine weitere Kautionsform wird im Mietrecht festgelegt. Hier kann der Vermieter eine Kaution anbringen, um beispielsweise beim Auszug etwaige Restaurierungsmaßnahmen an der freigewordenen Wohnung durchzuführen. Eine weitere Kautionsform ist in gerichtlichen Verfahren vorhanden. Eine Kaution wird in dem Fall erhoben, wenn für den Angeklagten zwar keine Fluchtgefahr besteht und keine Gefahr im Verzug ist. Außerdem kann der Betroffene die Kaution akzeptieren, um einer etwaigen Haftstrafe bis zum Gerichtstermin zu entgehen.

Diese Kautionszahlung wird von der jeweiligen Rechtschutzversicherung übernommen. In allen Fällen sollte die zur Kautionszahlung verpflichtete Person über eine Rechtschutzversicherung verfügen, da besonders bei den Mietkautionen oder den Kautionen bei Leihen verschiedene Sichtweisen über den Zustand der Wohnung, des Werkzeuges oder des Fahrzeugs vorhanden sein können. Besonders bei dem Übergabeprotokoll bei Wohnungen ist eine unterschiedliche Interpretation der Angaben im Protokoll Auslöser für Streitigkeiten. Hier finden sich bei den Versicherungsunternehmen entsprechende Produkte, die als Mieter- beziehungsweise Vermieterrechtschutz bezeichnet wird. Bei rechtlichen Streitigkeiten übernehmen die Rechtschutzversicherungen die entsprechende finanzielle und juristische Hilfe.