Keller - Hausratversicherung-Leistung

Definition: Der Keller ist ein Gebäudeteil, der sich vollständig oder zum großen Teil unter der Erde befindet. Keller und Hausratversicherung: Schäden an dem im Keller aufbewahrten Hausrat werden mit einigen Ausnahmen von der Hausratversicherung reguliert.

Keller werden meistens für die Aufbewahrung von selten benutzten Gegenständen oder als Waschkeller benutzt. Es gibt keine spezielle Keller Versicherung. Kellerräume in einem Einfamilienhaus zählen nach der DIN-Norm-Verordnung zur Wohnfläche. Tritt ein Schadenfall ein, werden die Kosten durch die Hausratversicherung gedeckt. In einem Mehrfamilienhaus sind die gemeinschaftlich genutzten Kellerräume nicht mitversichert. Steht jedem Mieter oder Wohnungseigentümer ein abgetrennter Bereich oder Beschlag zur Verfügung, sind die dort befindlichen Sachen versichert, aber nur unter einigen Bedingungen. Die Versicherer fordern oft nicht nur, dass der Beschlag abgeschlossen bleibt, sondern auch dass dort ein zuverlässiger Sichtschutz angebracht wird. Das gekippte Kellerfenster kann für die Hausratversicherung der Grund sein, seine Leistung zu verweigern.