Landesbehörden Kennzeichen - Wichtige Informationen

Fahrzeuge, die Landesbehörden in der Bundesrepublik Deutschland zugewiesen sind, haben bestimmte Kennzeichen. Die Kennzeichen der Landesbehörden unterscheiden sich in einigen Punkten von herkömmlichen amtlichen Nummernschildern für Zulassungsbezirke. Im linken Bereich befindet sich das EU-Kennzeichen mit den 12 Sternen und dem D für Deutschland. Direkt daneben findet sich die jeweilige Länderkennung – beispielsweise B für Berlin oder NRW für Nordrhein-Westfalen. Bei einem Kennzeichen der Landesbehörden folgt in jedem Fall eine Ziffer – und nicht etwa ein Buchstabe. Diese Ziffern haben eine genaue Bedeutung und signalisieren, welchem Ressort der Landesregierung das spezifische Fahrzeug zugeordnet ist.

Ressorts der Landesregierung werden auf dem Kennzeichen angezeigt

Anhand des Kennzeichens der Landesbehörden können auch normale Autofahrer erkennen, zu welchem Ressort das Fahrzeug gehört. Folgt nach der Länderkennung eine 1, handelt es sich um ein Fahrzeug des Landtags. Die Ziffer 2 zeigt an, dass es sich um ein Kfz der Reserve handelt, wohingegen das Kennzeichen der Landesbehörden mit der Ziffer 3 auf einen Ministerpräsidenten oder auf ein Fahrzeug der Staatskanzlei hinweist. Die 4 kennzeichnet das Innenministerium, wohingegen 5 Justizministerium, 6 Finanzministerium und 7 Verkehrsministerium meint. Rechtsseitig der Ressortkennung findet sich auf dem Kennzeichen der Landesbehörden die TÜV-Plakette und das Bundesland-Siegel, worauf wiederum eine willkürlich gewählte Nummer folgt.