Kfz-Schadenfreiheitsklassen in der Übersicht

Die KFZ-Schadenfreiheitsklassen sind auch unter der Abkürzung SF-Klassen in der Kfz-Versicherung bekannt. Wie der Name vermuten lässt, regelt die Schadenfreiheitsklasse die Unfallfreiheit der Versicherten. Je nachdem, wie viele Jahre Sie als Kfz-Versicherungsnehmer unfallfrei bzw. ohne Unfall gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Die SF-Klassen werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgegeben, jedoch legen die Versicherer die daraus resultierenden Rabattsätze selbst fest. Das führt dazu, dass sich die Prämien der Versicherer in ihrer Höhe unterscheiden und je nach Zuordnung der Schadenfreiheitsklasse unterschiedliche Schadenfreiheitsrabatte gelten. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet das, dass Sie durch einen Vergleich der Kfz-Versicherungsprämien Geld sparen können und das unabhängig davon, in welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich befinden.

Die Einstufung der Schadenfreiheitsklassen ist zur Berechnung Ihres Kfz-Versicherungsbeitrages maßgeblich. Bei der Teilkaskoversicherung spielt die SF-Klasse jedoch keine Rolle. Anders sieht es in der Vollkaskoversicherung aus. Auch diese wird in ihrer Höhe durch die Einstufung in die richtige Kfz-Schadenfreiheitsklasse bestimmt.

Einordnung von Schadenfreiheitsklassen - Tabelle

Die Zuordnung der Schadenfreiheitsklassen bildet die Grundlage zur Berechnung der Schadenfreiheitsrabatte. Das heißt, dass der Schadenfreiheitsrabatt mit zunehmender Kfz-Schadenfreiheitsklasse steigt und mit abnehmender SF-Klasse sinkt. Eine Einordnung zeigt die folgende SF-Tabelle:

  • SF 1 0% Rabatt (Fahrer ab 17, Zweitwagen)
  • SF 2: 15% Rabatt
  • SF 3: 30% Rabatt
  • SF 4: 40% Rabatt
  • SF 5 - 8: 45% Rabatt
  • SF 9 - 15: 55% Rabatt
  • SF 16 - 25: 65% Rabatt
  • SF 26 - 30: 75% Rabatt
  • SF 31 – 36: 80%
  • SF 37 – 40 81%
  • SF 41 – 45 82 %

Beachten Sie dabei bitte, dass die Zuordnung des Schadenfreiheitsrabattes zur Schadenfreiheitklasse von den Kfz-Versicherungsgesellschaften vorgenommen wird. Demnach kann sich die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes (SF-Rabatt) und des Beitragssatzes von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Die obigen Rabattwerte der Allianz Versicherung gelten lediglich als Orientierung

Schadenfreiheitsklassen für Fahranfänger: Höhere Beiträge!

Fahranfänger werden in der Regel in die Klasse "SF 0" eingestuft. Das heißt, es gibt null unfallfreie Jahre, so dass der Beitragssatz bei über 100% liegt. Kommt es jetzt zu einem Unfall, erfolgt eine "Rückstufung" in die Schadenfreiheitsklasse M, die für Malus (schlecht) steht und die teuerste SF-Klasse darstellt. Hingegen erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse S, wenn Sie in der SF-Klasse 1 sind und einen Unfall verursachen. Besitzen Sie seit mindestens drei Jahren den EU-Führerschein erhalten Sie bei der erstmaligen Versicherung Ihres Kfz auf Ihren Namen die SF-Klasse ½. Der Beitragssatz liegt bei mindestens 100 %.

  • SF ½: erstmalige Versicherung nach drei Jahren EU-Führerschein-Besitz
  • SF S: Rückstufung aus Schadenfreiheitsklasse 1
  • SF 0: Fahranfänger, EU-Fahrerlaubnis ist noch keine drei Jahre alt (Beitrag bei über 200 %)
  • SF M: Fahranfänger mit Unfall, Malusklasse (Beitrag bei ca. 250 %)

Neuerungen der KFZ-Schadenfreiheitsklassen im Jahr 2021

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekannt gegeben hat, änderten sich im Jahr 2021 die Typklassen vieler Fahrzeuge. Bei den Schadenfreiheitsklassen gab es hingegen keine generellen Anpassungen. Jedoch haben die Versicherungsgesellschaften wie immer die Möglichkeit, individuelle Anpassungen vorzunehmen.

Wichtige Änderungen von 2012

Die Schadenfreiheitsklassen wurden im Jahr 2012 neu regelt, so dass auch das damit verbundene Rabattsystem angepasst wurde. Die größten Änderungen gab es in der Anzahl der SF-Klassen zu verzeichnen. Zudem wurden die empfohlenen Rabattstufen deutlich niedriger angesetzt, was automatisch zu einer Beitragssteigerung führte. Doch auch hier sind die Vorgehensweisen der Versicherer sehr unterschiedlich. Während sich die meisten Kfz-Versicherer an den Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientierten, weichen einige Autoversicherer von den allgemeinen Schadenfreiheitsklassen-Regelungen ab.

KFZ-Schadenfreiheitsklassen – Rückstufung und Übertragung des SF-Rabatts

Die Einstufung in eine hohe Schadenfreiheitsklasse dauert viele Jahre. So können Sie nach 20 unfallfreien Jahren einen Rabatt von 65% und mehr erreichen. Je nach Unfallfreiheit sind sogar Rabatte von über 80% möglich. Sollten Sie doch einmal einen Unfall verursachen, geht die Rückstufung etwas schneller. Eine Ausnahme stellt lediglich der Kfz-Rabattschutz dar, der Sie im Falle eines eigenes verschuldeten und versicherbaren Unfalls vor einer Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse schützt.

Inwieweit Sie Ihr Versicherer zurückstuft, hängt von Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse und der Anzahl der Unfälle ab, die Sie in einem Jahr verursachen. Sind Sie für mehr als einen Unfall verantwortlich, kann eine Rückstufung in die SF-Klasse 0 erfolgen, so dass Sie selbst mit 20 Jahren Fahrerfahrung zum "Fahranfänger" werden.

Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel der Autoversicherung mitnehmen?

Möchten Sie Ihre Autoversicherung wechseln, nehmen Sie Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse mit bzw. kommt die Schadenfreiheitsklasse zur Anwendung, die für das nächste Jahr gilt. Das heißt, dass Ihnen durch den Wechsel der Kfz-Versicherung weder ein Vorteil noch ein Nachteil in der Kfz-Schadenfreiheitsklasse entsteht.

Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse auf Angehörige übertragen?

Ja, Sie können Ihre SF-Klasse auf Angehörige, Verwandte und in Ihrem Haushalt lebende Personen übertragen (Kinder, Ehegatten, Lebenspartner etc.). Für die Begünstigten können sich dadurch besonders günstige Prämien ergeben. Beachten Sie jedoch, dass Sie nach Ablauf einer bestimmten Frist dabei selbst alle SF-Klassen und Rabatte verlieren, die Sie angespart haben. Daher macht eine Übertragung vor allem dann Sinn, wenn Sie Ihr Kfz abgeben bzw. das Autofahren aus persönlichen Gründen (z. B. altersbedingt) aufgeben. Sie haben mehr als ein Auto zu versichern? Hier gelangen Sie zum den Schadenfreiheitsklassen für Zweitwagen!

Unfall verursacht – Wie viele SF-Klassen falle ich zurück?

Haben Sie in Ihren Kfz-Versicherungsbedingungen keinen Rabattschutz nach einem Unfall vereinbart, so fallen Sie bei einem regulierten Schaden in der SF-Klasse zurück. Dabei ist es üblich, dass Sie mehrere Schadenfreiheitsklassen fallen. Versuchen Sie in einem Kfz-Versicherungsjahr sogar zwei und mehr versicherbare Schäden, droht Ihnen sogar die Schadenfreiheitklasse ½.

Was kann ich tun, um eine Rückstufung in der Kfz-Schadenfreiheitsklasse zu verhindern?

  • Kfz-Versicherung mit Rabattschutz abschließen
  • kleinere Schäden über einen Schadenrückkauf selbst bezahlen
  • hohe Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen
  • Zweitwagenregelung des Ehe- bzw. Lebenspartners nutzen
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