Krankenkassenbeiträge - Gesetzliche und private Krankenversicherung

Die Krankenkassenbeiträge der privaten und gesetzlichen Krankenversicherer unterscheiden sich grundsätzlich. Krankenkassenbeitragssätze der gesetzlichen Versicherer werden vom Gesetzgeber festgelegt, hängen in ihrer Höhe vom jeweiligen Einkommen ab und werden vom Arbeitgeber zu 47 Prozent und vom Arbeitnehmer zu 53 Prozent gezahlt. Dabei funktioniert die gesetzliche Versicherung nach dem Solidaritätsprinzip, was bedeutet, dass das individuelle Krankheitsrisiko keine Rolle spielt, sondern die finanzielle Belastung auf alle Versicherten verteilt wird. Krankenkassenbeiträge der privaten Versicherer sind einkommensunabhängig und werden durch den gewählten Tarif und das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers bestimmt, hierbei gilt das Äquivalenzprinzip. Aus diesem Grund steigt in der Regel der Krankenkassenbeitrag für privat Versicherte im Alter stark an, da sie ein höheres Krankheitsrisiko besitzen und es zur sogenannten Vergreisung der Tarife kommt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, werden in jungen Jahren Rücklagen von den Kassen für den Versicherungsnehmer gebildet. Außerdem bieten alle privaten Krankenkassen einen Basistarif für ihre Versicherten an, der in seinen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht und nicht teurer sein darf als die durchschnittlich höchsten Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Krankenkassen: Zusatzbeiträge

Da die Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesetzgeber festgelegt werden, müssen die Kassen mit diesen Einnahmen ihre Kosten abdecken können. Kommt es beispielsweise durch aufgeblähte Verwaltungsapparate oder einen überdurchschnittlich hohen Anteil an kranken Versicherungsnehmern zu höheren Kosten, müssen die Kassen diese auffangen. Aus diesem Grund können die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, um ihre Mehrkosten abzudecken. Erhebt Ihre Krankenkasse einen solchen Beitrag, haben Sie das Recht zu wechseln, etwa in eine Versicherung, deren Zusatzbeiträge geringer sind oder die keinen erhebt.