Krankenversicherung wechseln - Tipps

Seit dem Jahr 1996 ist es jedem Arbeitnehmer möglich, seine gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen bzw. seine Krankenversicherung zu wechseln. Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählen:

  • die allgemeinen Ortskassen (AOK)
  • die Betriebskrankenkassen (BKK)
  • die Ersatzkrankenkassen (EK) und
  • die Innungskrankenkassen

Ein Wechsel der Krankenversicherung kann für Pflichtversicherte zwar aufgrund des einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 Prozent des Bruttogehalts keine direkte Einsparung mit sich bringen – dennoch bietet nahezu jede GKV verschiedene Zusatzleistungen die kostenlos inbegriffen sind.

Wie funktioniert der Wechsel einer Krankenversicherung und was ist zu beachten?

Wer sich dazu entschlossen hat, seine Kasse zu wechseln, sollte einiges beachten. Was zum Beispiel viele nicht wissen ist, dass man seine gesetzliche Krankenkasse nach Ablauf der 18 monatigen Mindestvertragslaufzeit grundsätzlich immer und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate und läuft ab Eingang der schriftlichen Kündigung. Wer mit einem Wahltarif bei seiner Kasse versichert ist, sollte noch einmal seine Police studieren, denn hier binden die Krankenkassen nicht selten auf drei Jahre. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch noch die Möglichkeit, vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen – zum Beispiel wenn die Krankenkasse einen Sonderbeitrag einführt oder den bestehenden Beitrag erhöht. Auch eine Kassenfusion räumt dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht ein.

Von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln

Wer bisher über eine gesetzliche Krankenkasse versichert war und die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Kasse mitbringt, kann natürlich auch zu einer PKV wechseln und sich privat versichern. Die wichtigste Voraussetzung für den Wechsel zur Privatkasse ist, dass man nicht versicherungspflichtig ist. Dazu gehören alle Selbstständigen und alle Beamte und Angestellte deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Diese beträgt aktuell 52.200 Euro. Ist diese Grundvoraussetzung erfüllt, muss man einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung beantragen. Der Beitrag richtet sich hierbei allerdings nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter und dem gesundheitlichen Zustand des Versicherten. Eine Aufnahmepflicht des Versicherers besteht lediglich für den PKV-Basistarif.