Mischlingshund - Tierversicherung

Unter einem Mischlingshund versteht man einen Hund, der aus der ungeplanten Paarung von zwei verschiedenen Hunderassen entstand. Außerdem zeugen Hunde, die keiner Rasse angehören, immer Mischlingshunde. Im Gegensatz zum Mischlingshund steht der Hybridhund. Hierbei werden zwei unterschiedliche Rassen geplant gekreuzt. Mischlinge sind in der Regel robuster und kaum anfällig für typische Rassekrankheiten. Die Versicherung von Mischlingshunden kann so unter Umständen einfacher und preiswerter sein, als die bestimmter Rassen, denn bei den meisten Versicherungsgesellschaften bestehen Haftungsausschlüsse für typische Rassekrankheiten. Typische Hundeversicherungen für Mischlinge sind neben der Hundehaftpflichtversicherung, die Hundekrankenversicherung und die Hundehalterrechtsschutzversicherung.

Eine weitere Bezeichnung für den Mischlingshund ist Promenadenmischung. Dieses Wort entstammt dem 18. und 19. Jahrhundert. Damals führten die Dienstmädchen die Hunde ihrer Herrschaft aus. Bei diesen Spaziergängen, wofür auch das französische Wort Promenade steht, ließen die Bediensteten der Hundenatur ihren freien Lauf. So entstanden während der Promenade ungewollte Mischlinge, sprich Promenadenmischungen.