Motorradkennzeichen - Wichtige Informationen

Motorradkennzeichen für VersicherungEin Motorradkennzeichen unterscheidet sich in Form, Platzierung und Optik von amtlichen Nummernschildern für Pkw. Motorräder tragen Ihre Nummernschilder ausschließlich am Heck – dies gilt auch für zweirädrige Kleinkrafträder. Wenn der Hubraum eines Motorrads 50 Kubikzentimeter übersteigt, benötigt das Kraftrad ein amtliches Kennzeichen. Dabei handelt es sich um ein zwei- bis dreizeiliges Nummernschild, das in der ersten Zeile links das EU-Zeichen aufweist. Diesem folgt der Zulassungsbezirk. Handelt es sich um ein zweizeiliges Kennzeichen, folgen in der ersten Reihe TÜV-Plakette und das Siegel des Bundeslands. Bei einem dreizeiligen Motorradkennzeichen rutschen Siegel und Plakette hingegen eine Zeile tiefer.

Zwei und dreizeilige Motorradkennzeichen

Während bei einzeiligen amtlichen Kennzeichen stets eine bestimmte Reihenfolge eingehalten wird, wird diese bei Kennzeichen für Motorräder etwas variiert. So entscheidet der Fahrzeughalter mit, ob er ein horizontal oder vertikal ausgerichtetes Motorradkennzeichen bevorzugt. Das horizontale zweizeilige Kennzeichen führt neben Siegel und Plakette oft noch weitere Zahlen in der ersten Reihe auf – dies ist der Fall, wenn es sich um ein Saisonkennzeichen handelt. Bei einem dreizeiligen und vertikalen Nummernschild rutschen diese Informationen in die zweite Zeile. Jeweils separat – in zweiter oder dritter Zeile – befindet sich auf dem Motorradkennzeichen dann noch die Buchstaben- und Zahlenkombination, wie sie für ein amtliches Kennzeichen standardisiert vorgeschrieben wird.

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