Neuwagen - Kfz-Versicherung

Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 12 Monate vor dem Verkaufsdatum hergestellt wurde.

Ein Fahrzeug gilt außerdem als neu, wenn es noch nicht im Straßenverkehr gefahren wurde, die Ausnahme stellt die Überführung des Kfz zwecks Verkauf. Die Strecke, die ein Fahrzeug bei der Überführung zurücklegen darf, ist auf 1000 km begrenzt. Darüber hinaus darf ein Neuwagen keine Schäden aufweisen und das Modell soll noch vom Hersteller produziert werden. Ein Fahrzeug, das maximal für fünf Tage zugelassen wurde, gilt ebenfalls als neu. Oft dient die sog. Tageszulassung den Händlern dazu, ihren Kunden Rabatte gewähren zu können. Die Bedingung, unter der ein Fahrzeug mit Tageszulassung als neu gelten darf, ist, dass es nicht im Straßenverkehr eingesetzt wurde.

Da der Wert eines Neuwagens hoch ist, empfiehlt sich neben der Kfz-Haftpflichtversicherung (eine Pflichtversicherung) der Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung. Für Neuwagen, also Fahrzeuge des Altersklasse 0, gewähren die meisten Versicherer einen sog. Neuwagen-Rabatt. Wird mit dem Versicherer eine Neuwertentschädigung ausgemacht, erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall den Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Die meisten Versicherer sind bereit, bei einem Neuwagen eine Neuwertentschädigung für zwei Jahre zu vereinbaren.

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