Oberlandesgericht - Rechtsschutzversicherung

Oberlandesgericht ist die Bezeichnung der höchsten Instanz, das dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit von einem Bundesland zugeordnet ist und eine Funktion als Gerichtsträger erfüllt. Im Aufbau einzelner Gerichtsformen bewegt sich das Oberlandesgericht zwischen dem Landgericht und Bundesgerichtshof. Nur in strittigen Familiensachen reiht sich das „OLG“ zwischen dem Amtsgericht und Bundesgerichtshof ein. Unterliegen strafrechtliche Verfahren der Gerichtsbarkeit des Bundes, tritt das Oberlandesgericht als Unteres Bundesgericht ein. Weil sich in jedem Bundesland ein, zwei oder drei juristische Organe dieser Form befinden, wenden sich Parteien beispielsweise an das Oberlandesgericht Frankfurt (Hessen) oder das Oberlandesgericht Stuttgart (Baden-Württemberg), Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) oder München (Bayern). In Sachsen ist das Oberlandesgericht Dresden zuständig.

In Zivilstreitigkeiten agiert das Oberlandesgericht als zweite Instanz für Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen bzw. Berufungen oder Beschwerden gegen Entscheidungen vom Landgericht. In Strafverfahren wird das OLG als erste Instanz bei Staatsschutzsachen, Revisionsinstanz gegen Urteile von Schöffengerichten sowie Strafrichtern oder als Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen von Strafkammern bzw. Strafvollstreckungskammern zurate gezogen.