Personenschaden - Haftpflichtversicherung

Unter einem Personenschaden wird ein Schadenereignis verstanden, das zu Körper- und Gesundheitsverletzungen oder auch zum Tod einer Person führt. Neben Personenschäden gibt es noch Vermögens- und Sachschäden.

Nach dem Gesetz besteht für diejenigen, die einen Personenschaden erleiden, ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Wiederherstellung der Gesundheit, das betrifft sowohl den physischen als auch psychischen Zustand, sowie für alle weitere Kosten, beispielsweise Einkommensverluste, Vermögensschäden, Personenschaden Schmerzensgeld oder Folgekosten für Pflegemaßnahmen etc. gegenüber dem Schadenverursacher. Das kann auch eine lebenslange Geldrente bedeuten oder im Todesfall auch die Erstattung der Beerdigungskosten und gegebenenfalls auch Unterhaltsleistungen gegenüber den Hinterbliebenen.

Schnell sind die Schadenverursacher hier bei Schadensummen im Millionenbereich. Um sich davor zu schützen, hilft eine Personenschaden Haftpflicht, wie es sie beispielsweise in Form der Kfz-Haftpflicht gibt. Hier müssen Personenschäden gesetzlich festgelegt mit mindestens 7,5 Millionen Euro vom Versicherer abgedeckt werden. Viele Versicherungen bieten bereits einen höheren Deckungsrahmen an, um Versicherte vor Zuzahlungen zu bewahren. Das sollte auch die Maßgabe beim Abschluss anderer Haftpflichtversicherungen sein.