Pflegegeld - Unfallversicherung-Leistung

In Deutschland ist Pflegegeld eine Sozialleistung, die dazu dient, eine hohe Qualität der Pflege pflegebedürftiger Personen sicherzustellen. Der Anspruch auf Pflegegeld basiert in Deutschland auf den §§ 37 SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung, siehe auf private Pflegeversicherung), 64 SGB XII (Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe) sowie 44 SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung). Die Unfallversicherung zahlt das Pflegegeld aus, um Pflegemöglichkeiten für die Menschen zu schaffen, die infolge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls auf fremde Hilfe angewiesen sind. Nach einem Antrag stellt das Unfallversicherungsunternehmen eine Pflegekraft oder trägt die Kosten für die Pflege im Heim. Das monatlich ausgezahlte Pflegegeld variiert zwischen 302 sowie 1.318 Euro.

Der jeweilige Betrag hängt vom Wohnsitz (Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern) sowie der Schwere der Beeinträchtigung ab. Zur Anpassung des Pflegegelds wird zwischen einer leichteren, mittleren, erheblichen sowie schwersten Beeinträchtigung unterschieden. Damit die Unfallversicherung Pflegegeld auszahlt, muss ein Versicherungsfall in Form eines Wege- oder Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit vorliegen. Die Hilflosigkeit des Versicherungsnehmers spielt eine maßgebliche Rolle. Die betroffene Person benötigt Pflege und Unterstützung, um alltägliche Verrichtungen des Lebens zu bewältigen.