Private Krankenversicherung - FAQ

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Im folgenden Private Krankenversicherung FAQ haben wir Ihnen wichtige Fragen und Antworten im Bereich der privaten Krankenabsicherung zusammengestellt. Finden auch Sie die passende Antwort auf Ihre Frage.

Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Der erste Vorteil einer privaten Krankenversicherung liegt in der Höhe der Beiträge, die sich nicht mehr nach Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand richten. Das ist besonders für Angestellte mit sehr hohem Einkommen günstig. Zusätzlich ist die Private Krankenversicherung sehr viel umfangreicher, was die Leistungen angeht. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr beschränkt und deckt nur den Minimalbedarf ab. Eine Private Krankenversicherung bietet mehr Leistungen, die unterschiedlich kombiniert werden können. So haben Sie als Versicherter die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz ganz individuell zusammen zu stellen und sich den besten Tarif aussuchen. Freie Arztwahl und eine umfangreiche Kostenübernahme in Bereichen der Zahnmedizin sind weitere Vorteile.

Welche Voraussetzungen müssen für den Eintritt in die private Krankenversicherung gelten?

Als Pflicht Versicherter können Sie Ihre Krankenkasse nicht einfach wechseln und müssen in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist möglich, wenn Sie freiwillig versichert sind. Das trifft auf Personen mit einem sehr hohen Jahreseinkommen zu, dass über dem Höchstsatz liegt, der so genannten Versicherungspflichtgrenze. Auch Beamte, Selbstständige oder Studenten haben bei der Krankenkasse die Wahl. Studenten sollten nur darauf achten, sich von der Versicherungspflicht am Anfang des Studiums befreien zu lassen. Auch Freiberufler erfüllen die Voraussetzungen, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt, ist ein Wechsel in die Krankenkasse jederzeit möglich.

Unter welchen Bedingungen kann man wieder austreten?

Die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung kann auch wieder gekündigt werden, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird. Am Ende des Versicherungsjahres kann die Mitgliedschaft gekündigt werden und zwar drei Monate vor Ablauf des Jahres. Allerdings gibt es auch immer wieder die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Sonderkündigung. Falls die Private Krankenversicherung die Beiträge anpassen sollte, so haben Sie als Versicherer das Recht, Ihre Mitgliedschaft aufzulösen. Gleiches gilt auch, falls aus irgendwelchen Gründen die Versicherungspflicht wieder eintreten sollte. Auch dann ist ein Austritt aus der privaten Krankenversicherung möglich. Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich beim zuständigen Versicherer erfolgen. Eine Email oder ein Telefonanruf reicht nicht aus.

Welche Leistungen sind bei einer Privaten Krankenkasse inbegriffen?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können von den Versicherten selber zusammengestellt und entsprechend erweitert werden. Aber es gibt auch Leistungen, die in jedem Fall bei einer privaten Krankenversicherung enthalten sind. Die Private Krankenversicherung zahlt beispielsweise Behandlungen bei einem Heilpraktiker, Massagen, Krankengymnastik, Hausbesuche und Vorsorgeuntersuchungen. Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und alles, was in den Bereich der Zahnbehandlung, werden ebenfalls von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind generell umfangreicher als der Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen. Als zusätzliche Leistungen können unter anderem noch die Zuzahlung für Brillen, Beihilfen bei Kuren und die Übernahme von Arzneimitteln gewählt werden. Der Schutz der privaten Krankenversicherung gilt dann im ganzen europäischen Ausland, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen würden.

Welche Kosten fallen im Laufe eines Jahres an?

Alle Arztrechnungen oder Krankenhausabrechnungen müssen bei einem privaten Versicherer generell vorgestreckt werden. Sie müssen also als Versicherungsnehmer erst in Vorkasse treten und die anfallenden Kosten übernehmen. Erst dann werden die Belege an die Private Krankenkasse geschickt und Sie bekommen die Auslagen erstattet. Versicherte müssen also damit rechnen, dass nicht nur die monatlichen Beiträge für eine Private Krankenversicherung bezahlt werden müssen, sondern auch alle anderen Rechnungen aus dem medizinischen Bereich. Bei Arzneimitteln, sofern diese Leistung im Paket enthalten ist, gilt die gleiche Regel. Eine Private Krankenversicherung funktioniert also nach dem Kostenerstattungsprinzip und Sie müssen generell erst einmal alle anfallenden Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Müssen Versicherte mit Beitragserhöhungen rechnen?

Die Private Krankenversicherung muss die entstehenden Kosten in jedem Fall direkt auf die Versicherten umlegen. Deswegen kann es auch jedes Jahr wieder passieren, dass eine private Krankenkasse die Beiträge für die Mitglieder anhebt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse darf die Private Krankenversicherung die zugesicherten Leistungen nicht kürzen und muss also die Mehrbelastung im finanziellen Sektor durch die Erhöhung der Beiträge ausgleichen. Falls allerdings genug Rücklagen beim privaten Versicherer vorhanden sein sollten, so kann eine Beitragserhöhung auch umgangen werden. Sollte Ihre Private Krankenversicherung die Beiträge erhöhen, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können beispielsweise innerhalb eines Monats zu einem anderen, günstigen Versicherer wechseln.

Wie unterscheiden sich Private und Gesetzliche Krankenkassen hinsichtlich ihrer Leistungen?

Eine Private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten deutlich mehr Leistungen an als die gesetzlichen Versicherungen. Eine gesetzliche Krankenkasse ist an den allgemein gültigen Leistungskatalog gebunden, der im Laufe der Jahre deutlich begrenzt worden ist. Im Prinzip deckt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die medizinische Grundversorgung ab. Alles, was darüber hinausgeht, muss von den Versicherten selber gezahlt werden. Bei der privaten Krankenversicherung liegt der Fall allerdings anders. Als Versicherungsnehmer können Sie ganz individuell Ihren Versicherungsschutz zusammenstellen und zahlreiche Zusatzleistungen zum Basis-Tarif hinzunehmen. Alternative Heilmethoden, Freie Arztwahl und die Übernahme von Zahnbehandlungskosten gehören zu den Leistungen der privaten Krankenversicherungen und bedeuten ein Plus für die Versicherten.

Für wen ist eine Private Krankenversicherung sinnvoll?

Generell ist der Wechsel in eine Private Krankenversicherung für freiwillig Versicherte sinnvoll, die über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen. Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst die Beiträge anhand des Einkommens, während die Private Krankenversicherung sich lediglich nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten richtet. Sinnvoll ist ein Wechsel allerdings nur, wenn abzusehen ist, dass sich das Einkommen in der Zukunft nicht auf einmal drastisch absenken wird. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann unter Umständen sehr schwierig sein. Beamte, Freiberufler und Selbstständige können ebenfalls von einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung profitieren. In jedem Fall sind die Leistungen umfangreicher als es bei einer gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.

Müssen sich Selbstständige immer privat versichern?

Nein, denn es besteht kein Versicherungszwang für Selbstständige in einer privaten Krankenversicherung. Selbstständige können ihre Versicherung selber wählen und gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kann es günstiger sein, erst einmal in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben. Sollte die selbstständige Tätigkeit allerdings zu einem Hauptgewerbe mit sehr guten Einnahmen werden, kann der Wechsel in die Private Krankenversicherung Sinn machen und sich langfristig rentieren. Die Beiträge fallen wesentlich geringer aus als bei einer gesetzlichen Versicherung und die Leistungen sind umfangreicher. Als Selbstständiger sollten Sie also den Nutzen einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung selber abwägen und entscheiden, ob es für Sie Sinn macht. Eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenkasse gibt es generell nicht.

Was passiert beim Übergang in den Angestelltenstatus?

Wenn der Angestelltenstatus wieder eintreten sollte, ist die Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung möglich, sofern es gewünscht wird. Es besteht aber auch die Möglichkeit wieder in eine Private Krankenversicherung zurück zu wechseln, allerdings muss hierfür wieder die Versicherungspflicht vorliegen. Kehren Sie also als Selbstständiger wieder in ein Angestelltenverhältnis zurück, so muss Ihr jährliches Einkommen unter der jeweils geltenden Bemessungsgrenze liegen. Ist dies der Fall, können Sie jederzeit wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, allerdings nur, wenn die Bemessungsgrenze für mindestens ein Jahr unterschritten worden ist. Tritt der Angestelltenstatus nach dem Erreichen des 55. Lebensjahres ein, ist aber ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse völlig ausgeschlossen.