Rechtspfleger - Rechtsschutzversicherung

Ein Rechtspfleger ist in Deutschland ein im gehobenen Dienst tätiger Beamter, der unter Beachtung der jeweiligen Rechtsordnung Aufgaben der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnimmt. Rechtspfleger arbeiten bei Staatsanwaltschaften sowie Gerichten und orientieren sich am durch das Rechtspflegergesetz vorgeschriebenen Aufgabengebiet. Zum Schutz des Rechtes treffen Rechtspfleger ihre juristischen Entscheidungen selbstständig und in Eigenverantwortung. Die Berufsgruppe unterliegt demzufolge keinen Weisungen von Vorgesetzten, sondern ausschließlich dem Gesetz. Rechtspfleger haben Aufgaben wie die Eröffnung von Testamenten sowie Erteilung von Erbscheinen in Nachlassangelegenheiten.

In der Zwangsvollstreckung sind Rechtspfleger mit dem Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie der Durchführung gerichtlicher Insolvenzverfahren vertraut. Weitere Tätigkeitsfelder betreffen Kostenfragen (Erstellung von Beschlüssen für eine Festsetzung von Anwalts- sowie Gerichtskosten), Strafverfahren (Berechnung und Kontrolle der Erfüllung von Freiheits- und Geldstrafen) sowie Grundbuchangelegenheiten. Zum Schutz des Rechtes kommen Rechtspfleger ebenfalls beim Handelsregister, der Rechtsantragstelle sowie bei Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsverfahren zum Einsatz. In der Justizverwaltung arbeiten Rechtspfleger als Referenten für Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Gruppen- oder Geschäftsleiter sowie Bezirksrevisoren.