Reiseversicherung - Fragen und Antworten

  • Inhalte

Im folgenden FAQ zur Reiseversicherung beantworten wir Ihnen wichtige Fragen und Antworten zum optimalen Versicherungsschutz für Ihre nächste Reise. Erfahren Sie mehr zu Versicherungsbedingungen, Laufzeiten und Leistungen der Versicherung.

Wie viele Wochen im Voraus sollte eine Reiseversicherung abgeschlossen werden?

In der Regel reicht es aus, wenn eine Reiseversicherung rund zwei Wochen vor Antritt der Reise abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz tritt erst ab Antritt der Reise in Kraft und gilt entweder nur für eine begrenzte Zeit oder über einen langen Zeitraum. Da kommt es darauf an, für welche Art der Reiseversicherung Sie sich entschieden haben. Bei einer Reisekrankenversicherung sollten Sie die Versicherung schon rund vier Wochen vor Reisebeginn abschließen, um sicher zu gehen, dass Sie bei Reisebeginn auch versicherungstechnisch ausreichend geschützt sind. Eine Reiserücktrittversicherung dagegen kann auch noch ein paar Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden und der Versicherungsschutz ist dann für die betreffende Reise gültig.

Muss für das Ausland eine extra Reiseversicherung abgeschlossen werden?

Nicht jede Reiseversicherung gilt auch für alle Länder der Welt, sondern ist auf einzelne Regionen beschränkt. Es gibt Versicherungen, deren Versicherungsschutz auf Europa beschränkt ist oder bei denen beispielsweise Krisenländer ausgenommen sind. In diesem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung, die einen weltweiten Schutz bietet. Hat Ihre Versicherungspolice bereits einen weltweiten Schutz, so müssen Sie sich um nichts mehr Gedanken machen, sondern können Ihren Urlaub oder Ihre Geschäftsreise einfach genießen. Sie haben zudem die Möglichkeit, mehrere Reiseversicherungen miteinander zu kombinieren und so den Versicherungsschutz auf Reisen in alle Länder der Welt optimal auszuweiten.

Welche Wertsachen sind mitversichert?

Ihr Gepäck können Sie auf Reisen mit einer speziellen Reiseversicherung versichern: Der Reisegepäckversicherung. In dieser Art der Reiseversicherung sind in der Regel aber nicht nur die Gepäckstücke, sondern auch deren Inhalt versichert. Das gilt auch für eventuelle Wertsachen, wie Schmuck, Laptop oder Digital-Kamera. Es kommt allerdings darauf an, wie hoch Ihre Versicherungssumme ist. Wenn Sie eine niedrige Deckungssumme gewählt haben, der Inhalt Ihres Koffers aber schon diese Summe überschreitet, büßen Sie im Fall des Gepäckverlustes Geld ein. Die Reiseversicherung bezahlt zwar für den Verlust, aber nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sollten Ihre Wertsachen einen höheren Wert besessen haben, so müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

In welcher Reiseversicherung gibt es Selbstbehalte?

Im Rahmen der Reiseversicherung gibt es eine Sonderform, bei der sich die Beiträge reduzieren können, je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden. Die Reiserücktrittversicherung gibt es sowohl mit als auch ohne Selbstbehalt. Sie bestimmen, ob Sie einen Rest der Kosten bei einem Reiserücktritt selbst bezahlen wollen oder nicht. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt, so verringern sich auch die Beiträge zur Reiseversicherung und Sie können zusätzlich noch etwas einsparen. Das zahlt sich besonders dann aus, wenn Sie Ihre Reiseversicherung nicht in Anspruch nehmen müssen und es zu keinem Reiserücktritt innerhalb der Laufzeit kommt. In der Reisegepäckversicherung oder einer Reisekrankenversicherung gibt es allerdings nicht die Option des Selbstbehalts.

Welche Unterlagen müssen in einem Schadenfall eingereicht werden?

In einem Schadenfall müssen verschiedene Unterlagen bei der betreffenden Reiseversicherung eingereicht werden, um die Leistungen der Versicherung zu erhalten. Bei einer Reiserücktrittversicherung muss auf jeden Fall die Buchungsbestätigung des Veranstalters eingereicht werden und das entsprechende Formular ausgefüllt werden. Bei der Reisegepäckversicherung sieht der Fall ähnlich aus. Benötigt werden neben einem Reisenachweis auch die Angaben über mitreisende Personen und die genaue Anzahl der beschädigten oder verschwundenen Gepäckstücke. Ein genauer Ablauf des Schadenfalls wird ebenfalls von den meisten Versicherungsgesellschaften verlangt, die eine Reiseversicherung anbieten. Es kann auch sein, dass manche Versicherer noch mehr Unterlagen benötigen, wie sonst üblich, denn jede Versicherungsgesellschaft regelt die Schadenfälle anders.

Sind bestimmte Reisen aus der Reiseversicherung ausgeschlossen?

Es kann bei einigen Versicherungsgesellschaften sein, dass eine Reiseversicherung sich allein auf reine Urlaubsreisen beschränkt. Haben Sie eine solche Reiseversicherung abgeschlossen und begeben sich auf eine Geschäftsreise, so wird bei einem Schadenfall die betreffende Versicherung in keinem Fall für die entstandenen Kosten aufkommen. Von manchen Arten der Reiseversicherung sind auch explizit Schiffsreisen vom Versicherungsschutz ausgenommen. In diesem Fall muss eine zusätzliche Police abgeschlossen werden, die sich auf Reisen mit dem Schiff konzentriert und damit auch alle Schadenfälle abdeckt. Längere Auslandsaufenthalte, wie Sie beispielsweise bei einem Praktikum oder einem Auslandsstudium nötig werden, sind explizit von Reisekrankenversicherungen ausgenommen. Aber auch für diese Fälle gibt es spezielle Policen, die einen umfassenden Versicherungsschutz bieten.

Können auch erwachsene Kinder noch über die Eltern reiseversichert sein?

Um auch erwachsene Kinder bei einer bevorstehenden Reise in den Versicherungsschutz der Reiseversicherung integrieren zu können, sollte eine spezielle Familienversicherung in diesem Bereich abgeschlossen werden. Diese Art der Reiseversicherung gilt dann für mindestens zwei Erwachsene und ein Kind bis zu einem Alter von 25 Jahren. Allerdings ist der Abschluss einer Familienversicherung für eine einmalige Reise nur möglich, wenn auch wirklich ein Kind dabei ist. Bei einer Familien-Reiseversicherung, die ein ganzes Jahr gilt, muss dagegen nicht zwangsläufig ein Kind dabei sein. Da reichen zwei Erwachsene aus, um als Familie gesehen zu werden. In jedem Fall können dann die Beiträge im Bereich der Reiseversicherung durch eine spezielle Familien-Police gesenkt werden.

Welche Laufzeit haben die meisten Reiseversicherungen?

Bei den Laufzeiten einer Reiseversicherung gibt es zwei gängige Varianten: Die Einmal- und die Jahresversicherung. Die Einmalversicherung ist eine Reiseversicherung, die nur für eine spezielle Reise gilt und nicht für mehrere Reisen verwendet werden kann. Die Police ist also an die Reise gekoppelt, startet mit Reisebeginn und endet zum gleichen Zeitpunkt wie der Urlaub. Sie müssen eine Einmalversicherung nicht kündigen, denn das erfolgt automatisch und wird von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Eine Jahresversicherung ist auf eine Laufzeit von einem Jahr beschränkt und gilt für alle Reisen, die während dieser Zeitspanne gemacht werden. Diese Reiseversicherung muss drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden, ansonsten kommt es zu einer automatischen Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr.

Sind Laptops auch mitversichert?

Gepäckstücke können im Rahmen der Reiseversicherung mitversichert werden und der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auf den gesamten Inhalt des Koffers. Wenn Sie nun Ihren Laptop in den Koffer gepackt haben, ist dieser gegen Beschädigung oder Verlust auch versichert. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug gewählt ist, damit der Verlust auch komplett abgedeckt werden kann. Haben Sie beispielsweise eine Reiseversicherung mit einer Versicherungssumme von rund 1.000 Euro abgeschlossen und Ihr Koffer übersteigt diesen Wert, so nutzt Ihnen die Versicherung bei Beschädigung Ihres Laptops wenig. Bei einer sehr hohen Versicherungssumme dagegen können Sie den Verlust Ihres Laptops ersetzt bekommen.

Unter welchen Umständen greift eine Reiseversicherung für gestohlene oder beschädigte Wertsachen im Urlaub nicht?

In der Regel übernimmt eine Reiseversicherung den Schaden bei gestohlenen oder beschädigten Wertsachen. Es gibt aber auch Situationen, in denen eine Reiseversicherung nicht die Kosten für die Beschädigung oder den Diebstahl übernimmt. Solch eine Situation tritt beispielsweise auf, wenn Sie als Versicherter Ihr Gepäck irgendwo unbeaufsichtigt stehen lassen oder es verlieren. Sie als Versicherungsnehmer müssen den Nachweis erbringen, dass Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt gelassen haben und dass es nicht durch Ihr Verschulden verschwunden ist. Der Diebstahl von Kunstgegenständen oder der Verlust von Dokumenten wird generell nicht von einer Reiseversicherung übernommen, egal, für welche Art von Versicherungsgesellschaft Sie sich entschieden haben. Ein Vergleich kann Ihnen zeigen, wie genau die Leistungsausschlüsse bei den Versicherungsgesellschaften im Einzelnen aussehen.