Rote Dauerkennzeichen - Wichtige Informationen

Rote Dauerkennzeichen sind Nummernschilder, die wiederkehrend für den Betrieb unterschiedlicher Fahrzeuge verwendet werden können. Nutzer roter Dauerkennzeichen sind vornehmlich Kraftfahrzeughersteller, -händler und auch -werkstätten. Normalerweise muss jedes Fahrzeug einzeln versichert und angemeldet werden. Das ist im Bereich des Autohandels allerdings nur sehr schwer möglich. Der Händler müsste gemäß dieser Vorschrift jedes Kfz im Verkauf bereits versichert und angemeldet haben, um eine Probefahrt realisieren zu können. Alternativ müsste das Fahrzeug schnell angemeldet werden, wenn sich ein Kaufinteressent für eine Probefahrt findet. Um dies zu umgehen, gibt es rote Dauerkennzeichen für ebendiesen Verwendungszweck. Ein Autohaus besitzt von diesen zumeist gleich mehrere, die dann kurzerhand an ein Fahrzeug angebracht werden, wodurch dieses versichert ist.

Rote Dauerkennzeichen können nur von Gewerbetreibenden beantragt werden

Das rote Dauerkennzeichen für Handel oder Handwerk kann man mit einem formlosen Antrag beim Straßenverkehrsamt erwerben. Vor Ort benötigt das Amt für die Anmeldung einen Gewerbeschein wie auch ein gültiges Ausweispapier (Reisepass oder Personalausweis). Ferner sind ein Handelsregisterauszug wie auch ein Nachweis über die persönlichen Daten des Geschäftsführers mitzuführen. Vor der Ausgabe eines Kennzeichens muss zwingend ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegen – das gilt auch für rote Dauerkennzeichen im gewerblichen Kontext. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzuzeigen. Die Beantragung eines roten Dauerkennzeichens unterscheidet sich demnach deutlich von der Antragsstellung für ein herkömmliches Nummernschild.