Abschleppwagen Schaden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Falsch geparkt – das kann jedem einmal passieren. Wurde der Wagen deswegen abgeschleppt, ist das ärgerlich. Doch holt man das Auto wieder ab und entdeckt Schäden, die vorher noch nicht da waren – Kratzer, Beulen, Dellen, bedeutet dies noch mehr Verstimmung, da nicht nur Kosten durch ein Bußgeld und Abschleppen, sondern nun auch durch die Beschädigung anfallen.

Haftet der Abschleppdienst, der Auftraggeber oder der Falschparker?

Konnte der Schaden am Auto von einem Abschleppwagen stammen? Liegt die Schuld und somit die Haftung beim Abschleppdienst, hat der Geschädigte einen Schadenersatzanspruch an das Abschleppunternehmen. Allerdings ist es oft enorm schwierig nachzuweisen, dass der Schaden durch den Abschleppwagen bzw. während des Abschleppprozesses verursacht wurde.

Anders sieht es aus, wenn der Schaden nach dem Abstellen des abgeschleppten Fahrzeugs entstanden ist. Hätte der Abstellort polizeilich bewacht werden müssen oder hat er eine unsichere, risikoreiche Lage, etwa bei Hochwasser, und gab es eine Hochwasserwarnung, besteht Ersatzanspruch bei Schaden nach Abschleppen gegenüber dem Staat. Denn in dessen Auftrag hat der Abschleppdienst gehandelt.

Kann kein Schuldiger für den Schaden durch Abschleppwagen gefunden werden, mag manch einer mit einer guten Kfz-Versicherung Glück haben. Doch hier liegt es oft in der Kulanz des Versicherungsunternehmens, ob ein Abschlepp-Schaden reguliert wird. Grundsätzlich gibt es dafür kein Geld von der Versicherung. Also haben auch die meisten Versicherten mit Vollkasko das Nachsehen.