Schaden - Haftpflichtversicherung

Der Schaden ist eine Folge von bestimmten Ereignissen und bedeutet für die betroffene Person, die nicht freiwillige Einbuße von Rechten oder Rechtsgütern. Es gibt drei Schadenarten. Personen, die Verletzungen erleiden, deren Gesundheit geschädigt wird oder getötet werden, erleiden den sogenannten Personenschaden.

Wird eine Sache geschädigt, dann spricht man von Sachschaden. Typische Sachschäden sind eine versengte Couch, weil ein Gast darauf rauchte oder Feuer aufgrund eines Kurzschlusses.

Vermögensschäden betreffen die Finanzen der geschädigten Person. Es werden zwei Arten von Vermögensschäden unterschieden: der unechte Vermögensschaden und der echte Vermögensschaden. Der unechte Vermögensschaden tritt ein als Folge eines Sach- oder Personenschadens. Der echte Vermögensschaden tritt unabhängig von Personen- oder Sachschäden auf. Beispiel: Der Steuerberater versäumt einen wichtigen Abgabetermin und das führt zu einer Strafgebühr.

Schäden, bei denen die Haftpflicht einspringt

Bei allen drei Schadenarten springt die Haftpflicht ein. Allerdings ist für Vermögensschäden in manchen Berufsgruppen eine Vermögensschadenversicherung notwendig.