Schadenmeldung in der Kfz-Versicherung

Bei einer Schadenmeldung meldet der Versicherungsnehmer dem Versicherungsgeber einen Schaden, der im Rahmen der Bedingungen unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt. Der entstandene Schaden wird danach von der Versicherung geprüft und, sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, übernommen. Ein Versicherungsnehmer kann auch darauf verzichten seiner Versicherung eine Schadenmeldung zu machen, um den entstandenen Schaden selbst zu übernehmen. Hierbei kommt der Versicherte alleine für die entstandenen Kosten auf. Dies kann den Vorteil haben, dass zum Beispiel bei einem geringfügigen Schaden der Versicherte nur einmal einen Kostenaufwand zu bewältigen hat, im Gegensatz zu gestiegenen Versicherungsprämien, die nach einer Schadenmeldung folgen könnten und einen längerfristigen Kostenaufwand nach sich ziehen würden.

Soll die Versicherung jedoch für den entstandenen Schaden aufkommen, so sollte der Schaden schnellstmöglich gemeldet werden, da bei Überschreiten der Frist der Versicherungsschutz verloren gehen kann.