Schlagloch-Schäden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Winterliches Wetter bringt nicht nur Schnee und Eis auf die Straßen. Klettern die Temperaturen wieder nach oben und die Straßen werden frei, zeigt sich die wahre Wirkung der kalten Jahreszeit in Form von mehr oder weniger großen Schlaglöchern. Doch wer zahlt bei einem Schlagloch-Schaden am Auto, der durch ein großes Schlagloch entstanden ist?

Grundsätzlich sind die Städte, Gemeinden und Kommunen für die Sicherheit auf ihren Straßen zuständig. Bei Autobahnen liegt die Verantwortlichkeit beim Bund. Also muss dafür gesorgt werden, dass die Straßen in einem guten Zustand sind. Nun sind Schlaglöcher Jahr für Jahr ein Ärgernis, dem manche Kreise und Kommunen nur schwer Herr werden. Können die Schlaglöcher nicht schnellstens ausgebessert werden, sind die Verantwortlichen verpflichtet, wenigstens durch Straßenschilder auf den Sicherheitsmangel hinzuweisen.

Da laut Straßenverkehrsordnung (StVO) jeder Verkehrsteilnehmer, ob Fußgänger, Auto-, Motorrad- oder Radfahrer, seine Geschwindigkeit der Verkehrs- und Straßenverhältnisse anzupassen hat, besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Schadenersatz bei den Kommunen, falls beispielsweise das Auto einen Schaden durch ein Schlagloch davon trägt. Es gibt aber entsprechende Gerichtsurteile, nach denen dem geschädigten Autofahrer Schadenersatz zugesprochen wurde.

Wer eine Vollkaskoversicherung hat, die für einen Schaden durch Schlagloch aufkommt, kann sich freuen. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Schadenregulierung der Versicherungsbeitrag aufgestockt werden bzw. der Schadenfreiheitsrabatt darunter leiden kann.