Sekundenschlaf mit Schäden - Leistungen durch die Kfz-Versicherung

Unter der Bezeichnung Sekundenschlaf beim Autofahren werden kurze Schlafattacken verstanden, die wenige Sekunden andauern. Dieses Einnicken kann sogar mit offenen Augen erfolgen, d.h. die Lider werden während dieses Schlafes nicht wie üblich geschlossen. Sekundenschlaf hat mehrere Ursachen. Dazu zählt nicht unbedingt Übermüdung, denn diese Schlafform, kann auch im ausgeruhten Zustand auftreten. Die Ursache des Sekundenschlafes ist vielmehr in monotonen Sinneswahrnehmungen und bequemen Körperpositionen zu suchen. So spricht beispielsweise eine angenehme Sitzposition bestimmte Sinneszellen entlang der Wirbelsäule an, die dem Gehirn einen Ruhezustand melden. Das Gehirn schaltet aufgrund dieser Meldung das Wachzentrum aus. Dieses Phänomen wird noch verstärkt, wenn die Sinneseindrücke gleich bleiben, also nicht die Aufmerksamkeit des Hirns erregen. Die Aktivität des Gehirns wird demnach soweit eingeschränkt, dass das Reagieren sich um mehrere Sekunden verzögern kann. Es gibt einige Anzeichen, welche einen bevorstehenden Sekundenschlaf signalisieren. Zu diesen zählen unter anderem:

  • das Schwerwerden der Augenlider
  • ein trockener Mund
  • das starke Bedürfnis zu Gähnen
  • brennende Augen
  • Frösteln

Maßnehmen gegen Sekundenschlaf und Versicherungsschutz

Wenn eines der Anzeichen für Sekundenschlaf auftritt, sollte man auf jeden Fall die Fahrt unterbrechen. Im Idealfall ist ein kurzer Schlaf von 30 Minuten durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sollte man sich an frischer Luft bewegen, bis das Müdigkeitsgefühl verschwunden ist. Laute Musik oder Unterhaltungen mit dem Beifahrer sind keine Abhilfe. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat gibt an, dass im Schnitt jeder vierte Autobahnunfall mit Todesfolge seine Ursache im Sekundenschlaf hat. Wenn der Fahrer keine Anzeichen für Übermüdung und Ähnliches hatte, trotzdem einnickte und sich deswegen ein Unfall ereignete, muss die Kfz-Versicherung für den Schaden durch Sekundenschlaf aufkommen.