Tarifwechsel - Rechtsschutzversicherung

Wenn sich bei Personen die Lebensumstände ändern und eine vorhandene Rechtschutzversicherung in dem gewählten Umfang nicht mehr ausreichend ist, sollte eine Anpassung durchgeführt werden. Als Single kann eine Person einen Tarif wählen, der für den Lebenswandel angemessen ist. Wird eine Lebenspartnerschaft gegründet, aus der Nachwuchs entsteht, ändern sich die Sachverhalte grundlegend. Um hier in der Rechtschutzversicherung immer noch in dem Genuss einer ordentlichen Absicherung zu genießen, kann unter Umständen ein Tarifwechsel die Anpassung erleichtern. Mitunter kann aber der Tarifwechsel zu unattraktiven Begleiterscheinungen führen. Dies ist dann der Fall, wenn die Beitragssätze überdimensional ansteigen. In diesem Fall kann ein Wechsel eines Versicherungsunternehmens unter Umständen die Attraktivität einer Rechtschutzversicherung wieder erhöhen.

Versicherungen passen turnusmäßig ihre Beitragssätze der wirtschaftlichen Gegebenheit an, wodurch auch eine Rechtschutzversicherung in den Beiträgen ansteigen kann. Hier kann das Sonderkündigungsrecht Anwendung finden, durch das die Person die Möglichkeit erhält, die Versicherung zeitnah zu kündigen und bei einer weiteren Versicherung eine besser aufgestellte Rechtschutzversicherung zu erhalten. In Allgemeinen aber ist es ratsam, nicht einen zu häufigen Wechsel der Anbieter von Rechtschutzversicherungen durchzuführen. Dies hängt mit den Wartezeiten zusammen, die eine Nutzung der Rechtschutzversicherung regelt. Es ist ein Wechsel ratsam, wenn sich die vertragliche Situation signifikant zum Nachteil des Versicherten verändert.