Totalschaden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Unter einem Totalschaden wird ein Sachschaden an einem Kraftfahrzeug verstanden, welcher dazu führt, dass das Fahrzeug nie mehr in Betrieb gehen wird. Grundsätzlich werden zwei Arten des Totalschadens unterschieden:

  • der technische Totalschaden
  • der wirtschaftliche Totalschaden

Liegt ein technischer Totalschaden vor, ist die Reparatur des Fahrzeuges nicht mehr möglich bzw. so aufwendig, dass der Aufwand dafür in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann bedeutet dies, dass die Kosten einer Reparatur die Kosten der Neubeschaffung des Wagens übersteigen. Davon wird auch ausgegangen, wenn die Kosten für die Reparatur höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeuges. Die Ursachen für einen solchen Schaden sind unterschiedlich, in der Regel handelt es sich dabei um schwere Verkehrsunfälle.

Abdeckung des Schadens durch die Versicherung

Natürlich ist auch der Totalschaden durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Dabei sind die üblichen Verfahren einzuhalten, wie bei bei jedem Schaden am Auto und Unfall. In der Regel kann der Geschädigte damit rechnen, dass er die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges erhält. Hierbei wird allerdings der Restwert des Fahrzeuges, beispielsweise der Schrottwert, von der Summe abgezogen. Die theoretischen Reparaturkosten werden nicht ersetzt. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es möglich ist, 130% der Wiederbeschaffungskosten als Schadenersatz zu bekommen. Dies gilt aber nur, wenn mit diesem Betrag das Fahrzeug wieder vollständig hergestellt werden kann. Um einen wirtschaftlichen oder auch technischen Totalschaden festzustellen, sind in Normalfall die Dienste eines Gutachters nötig, der diesen ermittelt und dabei auch den Restwert des Fahrzeuges bestimmt.