Umgestürzte Bäume

Umgestürzte Bäume können Sachschäden und damit hohe Kosten verursachen. Zudem kostet auch die fachgerechte Entsorgung Geld. Diese Kosten kann die Gebäudeversicherung übernehmen, wenn dazu eine Zusatzklausel in der Police existiert.

Zusatzklausel für umgestürzte Bäume

Baumschäden treten in der Regel bei Unwettern wie Stürmen, Hochwasser oder Blitzeinschlag auf. Der Baum kann sich nicht mehr halten, da er komplett oder teilweise entwurzelt wird, und stürzt um. Doch einfach den Baum beseitigen ist für viele Hausbesitzer nicht möglich. Spezialfirmen müssen sich um die Entsorgung und Beseitigung kümmern. Dadurch entstehen Kosten, die mehrere hundert und im Extremfall weit mehr als tausend Euro betragen.

Leider sind diese Kosten nicht durch eine standardisierte Gebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür muss sie die Zusatzklausel 7363 enthalten. Sie regelt die Kostenübernahme bei der Beseitigung von umgestürzten Bäumen. In aller Regel ist die Höhe der Summe, die als Kosten anfallen darf, fest. Man muss deshalb dafür sorgen, dass man eine Firma findet, die den Baum für den Betrag beseitigt, welchen die Versicherung zahlt.