Umzugsschäden - Hausratversicherung

Definition: Schäden, die am Hausrat im Zusammenhang mit einem Umzug entstehen, werden als Umzugsschäden bezeichnet. Die Hausratversicherung bietet meistens einen umfangreichen Schutz gegen die Umzugsschäden.

Bei einem Umzug können das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände sowie Wertsachen beschädigt werden, sei es bei dem Verladen, Transport oder beim Auspacken am neuen Ort. Obwohl die Versicherungen, darunter auch die Hausratversicherung, grundsätzlich an einen bestimmten Ort gebunden sind, sind die meisten Versicherer bereit, die Umzugsschäden zu regulieren. Es reicht aber nicht, den Umzugsschaden der Hausratversicherung zu melden. Viel mehr soll der Versicherungsnehmer seinen Versicherer über den bevorstehenden Umzug schriftlich informieren. Wenn der Umzug dem Versicherungs-Unternehmen bekannt ist, dann wird der Versicherungsschutz auf beide Wohnorte – den alten und den neuen – ausgeweitet. Dieser erweiterte Schutz ist in der Regel auf ein-zwei Monate begrenzt – wichtig für alle, die ihren Umzug auf mehrere Etappen verteilen.

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