Progression - Unfallversicherung Leistung

Entscheiden Sie sich für eine Unfallversicherung mit Progression profitieren Sie von einer individuellen Ausschüttung. Eine Anhebung der Leistungen bei höherem Invaliditätsgrad wird durch eine Unfallversicherung mit Progression ermöglicht. Dabei kann die unproportionale Steigung der Entgelte schnell ins Drei- oder Fünffache erhoben werden. Mit höherer Progressionsrate kann daher eine geringere Beitragssumme vereinbart werden. Jedoch wird die Auszahlung erst in richtig schweren Fällen bis hin zur Vollinvalidität lohnend. Mit einer geringen Grundsumme und einer niederen Einstufung wird daher die Progression bei der Unfallversicherung nicht greifen und dem Versicherungsnehmer werden die finanziellen Verluste klar verdeutlicht.

Die Einstufung festlegen

In den meisten Fällen unterhalb der 60-prozentigen Invalidität empfiehlt sich eher eine erhöhte Grundversicherungssumme. Denn hier fangen auch erhöhte Progressionen nicht an zu greifen und bleiben bei denselben Ergebnissen wie die Varianten bei 300 %. Lineare Tarife sind zwar günstig und einfacher verständlich, jedoch ergibt bei einer Unfallversicherung die Berechnung der Progression schnell Auskünfte über eine Minderung des Risikos bei Schwerbehinderung. Hier greift die finanzielle Absicherung mit Wagnis im besonderen Fall. Mit zunehmender Schwere der Verletzung oder Beeinträchtigung kann die Leistungsauszahlung mit einem Progressionstarif in viel schnelleren Stufen erreicht werden. Es muss also abgewogen werden, ob man sich für den schlimmsten Fall die besten Konditionen sichern möchte oder auch bei einem minder verheerenden Ergebnis eine lohnenswerte Ausschüttung erhält. Die Progression der Unfallversicherung ist daher nicht nach dem Maximum, sondern auch mit Sinn auszurichten. Die mittleren Stufen sind daher eine rentable und dennoch zukunftssichernde Möglichkeit bei der Unfallversicherung mit Progression.

Was bedeutet Progression in der Unfallversicherung?

Der Begriff Progression bezieht sich im Versicherungswesen auf den Invaliditätsgrad. Grundsätzlich gilt, dass ein Versicherungsnehmer bei einer privaten Police, beispielsweise bei einer Unfallversicherung, Leistungen dann geltend machen kann, wenn ein bestimmter Invaliditätsgrad vorliegt. Nun gibt es in einigen Versicherungssegmenten zwei Modelle: Entweder kann sich eine Person linear oder progressiv versichern. Bei der linearen Variante erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme analog zum prozentualen Grad der Invalidität – also gemäß dem prozentualen Invaliditätsgrad.

Wählt eine Person hingegen eine Police mit Progression, steigt die Versicherungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional an. Die meisten Versicherer bieten Staffelungen an: Wenn eine Invalidität bis zu 25 Prozent vorliegt, erfolgt die Auszahlung linear. Wenn hingegen eine signifikantere Invaliditätsrate vorliegt, erhöht sich die Versicherungssumme dementsprechend progressiv.